Graf Maya · Ständerat · 2022-12-01
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Ich habe mich beim Eintreten nicht gemeldet, weil die Debatte sehr umfassend war und alle Argumente auf dem Tisch lagen. Ich möchte gerne noch einmal darauf hinweisen, dass wir bei diesem offenen Kritikpunkt zur schon recht guten Vorlage an einem Kipppunkt angelangt sind, so könnte man es vielleicht nennen. Die Kantone, insbesondere auch die GDK, haben uns schon länger darauf hingewiesen. Wir können sagen, es besteht nun mit Artikel 21 und mit Artikel 60 eine Verbesserung in Richtung der Forderungen der Kantone in diesem Bereich.
Ich möchte Sie bitten, dass wir den Schritt Richtung Kantone ganz vollziehen und mit dem Minderheitsantrag I den Forderungen der Kantone entgegenkommen. Die Stärkung der Kantone in diesem umfassendsten Projekt seit der Einführung des KVG 1996 können und müssen wir zusammen mit den Kantonen machen, weil die Kantone verfassungsrechtlich die Kompetenz haben. Sie haben die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung. Somit müssen sie auch die Steuerung und Kontrolle behalten. Sie tragen gegenüber der Bevölkerung in ihren Kantonen die Verantwortung dafür, dass die Gesundheitsversorgung gewährleistet ist, dass sie für jedermann und jedefrau zugänglich ist und dass das auch so bleibt, trotz den Herausforderungen, die wir hier haben. Ich weise hier nur auf das Thema der Langzeitpflege angesichts einer älter werdenden Bevölkerung hin.
Die Rolle der Kantone - das haben wir gesehen - war auch während der Pandemie unglaublich wichtig. Sie haben die stationären Kapazitäten in sehr kurzer Zeit zur Verfügung stellen müssen.
Um all diese Aufgaben bewältigen zu können, muss der Weg frei sein für eine optimale Nutzung von Daten. Der Zugang zu aggregierten und eben auch zu anonymisierten Daten der [PAGE 1125] versicherten Personen muss auf allen Ebenen wirklich gegeben sein, damit in Zukunft eine sinnvolle kantonale Steuerung und vor allem eine Planung der Versorgungssicherheit möglich ist. Wir wissen, wie wichtig das ist und dass der Bund diesen Kompetenzbereich klar an die Kantone delegiert.
Ich möchte noch kurz ein Wort zu den Kantonen und den schützenswerten Daten sagen. Wenn der Bund und die Kantone unsere persönlichen Daten nicht schützen können, dann frage ich mich: Wer kann es denn besser? Ich verstehe nicht, wie man hier sagen kann, die Daten seien bei den Versicherern besser geschützt als bei den Kantonen. Letztere haben hier schon heute eine grosse Kompetenz, sie gehen mit sehr vielen schützenswerten Daten um, und sie sind nicht nur demokratisch legitimiert, sondern auch demokratisch kontrolliert. Das ist z. B. bei den Versicherern nicht der Fall.
Ich möchte Sie aus all diesen Gründen bitten, den bereits guten Antrag, der in die richtige Richtung geht, in den Artikeln 21 und 60 um den Antrag der Minderheit I (Stöckli) zu ergänzen. Nur damit ist der Zugang der Kantone zu den Rechnungskontrollen und zu den Daten in allen Leistungsbereichen auch in diesem neuen und umfassenden Projekt, das wir vor uns haben, wirklich gewährleistet.