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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-10

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-10

Wortprotokoll

Wie Sie wissen, kennt die Schweiz eine der weltweit strengsten Regelungen zur Behandlung von Geldern ausländischer Staatsoberhäupter und anderer Personen mit hohen öffentlichen Funktionen im Ausland - das sind auf Neudeutsch die so genannten PEP, die "politically exposed persons". Geschäftsbeziehungen mit solchen Personen dürfen die Banken nach der Regulierung der Bankenkommission nur eröffnen, wenn sie zusätzliche Abklärungen, z. B. über die Herkunft der Vermögenswerte, den Ursprung des Vermögens, die berufliche Tätigkeit und die Plausibilität grösserer Vermögenseingänge durchführen. Diese Abklärungen sind im Verlauf der Geschäftsbeziehungen nötigenfalls zu wiederholen. Zudem muss über die Aufnahme und Weiterführung solcher Geschäftsbeziehungen auf oberster Geschäftsleitungsebene entschieden werden. Ergibt sich ein begründeter Verdacht auf eine Herkunft der angelegten Vermögenswerte aus einem Verbrechen, ist die Geschäftsbeziehung der Meldestelle für Geldwäscherei zu melden. Sie wissen, dass das auch immer wieder vorkommt und dass es funktioniert. Angesichts dieser strengen Regeln besteht für den Bundesrat zurzeit kein Anlass zu besonderen Schritten.