preparatory:AB 310481
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01
Wortprotokoll
Hier geht es, wie schon verschiedentlich aufgezeigt wurde, um das Inkrafttreten von Efas und vor allem um die Zeit der Umwälzung bei den neuen Kostenbeteiligungen.
In der Gesetzessystematik, die Mehrheit sieht das so, ist jetzt vorgesehen, dass es nach Inkrafttreten des Gesetzes drei Jahre geht - so haben auch die Kantone und die Versicherer Zeit, sich langsam einzurichten -, dann startet eigentlich die Finanzierung über diese neue Finanzierungsform. Das wird über vier Jahre gezogen. Nach Inkrafttreten passiert also drei Jahre lang nichts. Während vier weiterer Jahre werden die Anteile der Kantone langsam eingeführt, sodass nach vier Jahren der Kostenbeteiligung das Ziel pro Kanton erreicht ist. Sie ersehen aus den Tabellen, wie sich die Anteile der Kantone verändern. Wir haben also sieben Jahre, bis das Endziel erreicht ist. In den letzten vier dieser sieben Jahre wird schon einheitlich finanziert, aber in unterschiedlichen Grössenordnungen. Man arbeitet sich langsam in Richtung Zielgrösse, um keine Schockzahlung zu haben.
Die Minderheiten II (Carobbio Guscetti) und III (Dittli) haben hier Bedenken, dass die Zeit für die Kantone unter Umständen nicht reicht. Die Minderheit II will mehr, sie will neun Jahre. Die Minderheit III will nach hinten eine gewisse Flexibilität haben, sodass der Bundesrat allenfalls mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die Mehrheit schlägt Ihnen vor, dass wir bei der klaren Regelung von drei und vier Jahren bleiben. Nach sieben Jahren ist das neue System also eingeführt. Es geht, wie gesagt, nicht um die Pflege, die Pflege kommt erst nach sieben Jahren. Aber für die anderen Bereiche sind es drei und vier gleich sieben Jahre.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen - ich selber gehöre aber der Minderheit III an.