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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2003-03-10

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, der Parlamentarischen Initiative Gross Jost Folge zu geben. Die Kommission hat die Initiative am 27. Mai 2002 im Detail analysiert und vorgeprüft. Wie Sie gehört haben, verlangt die Initiative, ins Zivilgesetzbuch sei eine Bestimmung aufzunehmen, die festlegen soll, dass schriftliche Weisungen von Patienten und Patientinnen über ihre medizinische Behandlung und ihr Recht auf einen würdevollen Tod rechtsverbindlich sind, sofern sie - wie das Kollege Gross ausgeführt hat - nicht gegen die Rechtsordnung verstossen und dem aktuellen Willen zum Zeitpunkt des Todes entsprechen.

Die Kommission hat sich mit dieser Parlamentarischen Initiative intensiv beschäftigt. Sie ist, wie schon erwähnt, einstimmig der Meinung, dass in Sachen Patiententestament in der Tat Handlungsbedarf besteht. Wichtig scheint ihr, dass eine urteilsfähige Person die Möglichkeit haben sollte, im Rahmen der gegebenen Rechtsordnung zu entscheiden, welche Behandlungsmassnahmen im Falle einer todbringenden Krankheit zu treffen sind. Dies ist sicher ein Gebot eines modernen Verständnisses der Patientenautonomie. Es müsste die Möglichkeit gegeben sein, dass der Patient in einem solchen Fall im Voraus über seine Behandlung verfügen kann, womit der Patientenwürde eben ein zusätzlicher Schutz verliehen würde. Wenn Sie die heutige Situation betrachten, ist es so, dass im Bundesrecht keine besonderen Bestimmungen zum Patiententestament festgeschrieben sind, sodass es sicher richtig ist, wenn man sich in einer zweiten Phase vertieft mit dieser Materie befasst.

Es ist in der Kommission allerdings auch deutlich geworden, dass es eine Reihe von Fragen gibt - Herr Kollege Gross Jost hat es angesprochen -, die vertieft werden müssen und die ausdrücklich geregelt werden sollten. Ein ganz zentrales Problem ist das der Rechtsverbindlichkeit für die Ärzteschaft; diese muss klar geregelt werden. Zudem stellen sich Fragen in Bezug auf die Form des Patiententestamentes. Es geht also darum, welche Formerfordernisse erfüllt werden müssen; es geht um eine Reihe von Verfahrensfragen betreffend Deponierung, aber auch um Widerruf sowie Veränderungen über eine gewisse Zeit hinweg, die denkbar sind, und schliesslich um Fragen zur Urteilsfähigkeit und in diesem Zusammenhang zur Gültigkeit des Testamentes. Es geht also natürlich auch um die Frage der laufenden technischen Innovationen und Fortschritte, die in der Medizin gegeben sind und die natürlich auf die Gültigkeit eines solchen Testamentes einen Einfluss haben könnten, gerade dann, wenn das Testament relativ lange vor dem Sterbezeitpunkt verfasst worden ist.

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Für die Kommission war auch klar, dass in der Frage des Patiententestamentes Regelungsbedarf besteht, dies losgelöst von weiteren gesetzlichen Themen, insbesondere im Bereich der Sterbehilfe und der Palliativmedizin; dort sind ja Vorstösse hängig. Es gibt hier zwar eine Schnittstelle, aber das Anliegen dieser Parlamentarischen Initiative steht für sich selbst und kann deshalb auch weiterverfolgt werden. Insgesamt also hat sich die Kommission sehr klar geäussert.

Natürlich haben wir in der Kommission den Antrag Hollenstein, es sei der Initiative keine Folge zu geben, nicht diskutieren können. Wenn wir die Argumente im vorliegenden Antrag ansehen, es wird etwa davon gesprochen, dass die Patientenwürde eher reduziert werde, lässt sich Folgendes sagen: Ich glaube, die Absicht der Parlamentarischen Initiative ist es, sie zu stärken; man kann also diesem Argument schwerlich folgen. Es wird weiter davon gesprochen, dass es letztlich nur um einen Haftungsschutz gehe. Auch dieses Argument scheint mir etwas schwierig nachvollziehbar zu sein, und ich denke nicht, dass diese Argumente die Kommission umgestimmt hätten, hätten sie ihr vorgelegen.

Ich möchte also zusammenfassend festhalten, dass es klar ist, dass im Zivilgesetzbuch Regelungsbedarf besteht in Bezug auf die Bedeutung dieser Patiententestamente. Dass dabei eine ganze Reihe von Fragen offen ist, ist klar.

Im Namen der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, dieser Initiative Folge zu geben, um dann in der zweiten Phase diesen Fragen nachgehen zu können.