Grossen Jürg · Nationalrat · 2022-12-01
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Die grünliberale Fraktion wird mit Überzeugung auf den Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen eintreten.
Die OECD hat - zumindest aus ihrer Sicht - ein cleveres Projekt für eine harmonisierte Besteuerung grosser Unternehmen ausgearbeitet und will die sogenannte Säule 2 auf den 1. Januar 2024 in Kraft setzen. Die Funktion des geplanten Systems ist einfach: Wer mindestens 750 Millionen Euro Umsatz macht und mit weniger als 15 Prozent besteuert wird, muss die Differenz zu 15 Prozent im Ausland versteuern. Das bedeutet, dass grosse Unternehmen die Steuer so oder so bezahlen müssen. Die Schweiz muss bei diesem Projekt nicht mitmachen, aber sie darf natürlich. Wenn sie es nicht tut, wird potenziell Steuersubstrat aus der Schweiz abfliessen.
Die von der Ergänzungssteuer betroffenen Unternehmen haben gegenüber dem Bund bekundet, dass sie gerne bereit sind, die Ergänzungssteuer in der Schweiz zu bezahlen, wenn die übrigen Standortbedingungen gut bleiben oder verbessert werden. Der Entwurf hat deshalb eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung für den Wirtschaftsplatz Schweiz. Neben unserem liberalen Arbeitsmarkt, den zahlreichen zuverlässigen und guten Rahmenbedingungen für Unternehmen sowie dem Zugang zum europäischen Binnenmarkt sind auch attraktive Steuerbedingungen ein wichtiges Element, um Unternehmen in der Schweiz anzusiedeln und hier zu halten. Die steuerlichen Rahmenbedingungen kommen nun durch die OECD unter Druck, weshalb regulatorischer Handlungsbedarf besteht.
Die Grünliberalen stehen dazu, dass grosse Firmen und Unternehmensgruppen ihren Sitz in der Schweiz haben können und haben sollen. Ein Viertel aller Beschäftigten in der Schweiz arbeitet gemäss Bundesamt für Statistik für eine multinationale Unternehmensgruppe. Wir wollen diesen Unternehmen attraktive Bedingungen bieten und erwarten von ihnen im Gegenzug, dass sie in unserem Land ihren Beitrag leisten, gut bezahlte Arbeitsplätze anbieten, sich aktiv an unserem dualen Ausbildungssystem beteiligen und auch - das gehört dazu - ihrem wirtschaftlichen Erfolg entsprechend Steuern bezahlen.
Diese Vorlage führt nun dazu, dass sich der Wettbewerb stärker von der Steuer- auf die Standortebene verschiebt. Wir unterstützen die vorgesehene Umsetzung mittels einer Ergänzungssteuer über den Bundesbeschluss. Diese Ergänzungssteuer beschränkt sich gezielt auf grosse Unternehmensgruppen mit einem Umsatz von 750 Millionen Euro, bei welchen die Mindestbesteuerung von durchschnittlich 15 Prozent über alle Schweizer Standorte hinweg unterschritten ist. Angesichts des zeitlichen Drucks ist aus Sicht der grünliberalen Fraktion ein Vorgehen in Etappen begrüssenswert. Wir verbinden damit auch eine ordentliche Portion Vertrauensvorschuss an den Bundesrat, welchen er zu gegebener Zeit zu rechtfertigen hat. Mit dem neuen Bundesbeschluss wird der Bundesrat ermächtigt, das OECD/G-20-Projekt vorübergehend direkt auf Verordnungsebene umzusetzen. Erst in einem späteren Schritt soll die Verordnung abgelöst und die Mindestbesteuerung über ein Bundesgesetz geregelt werden.
Die Grünliberalen stehen zum Steuerwettbewerb und sind überzeugt, dass er Innovation und Effizienz ins Steuersystem bringt. Wir sind aber offen dafür, diesen Wettbewerb mit Leitplanken zu versehen, damit er nicht ins Extreme verfällt.
Es geht in dieser Vorlage nicht primär um einzelne Kantone, sondern um den Standort Schweiz als Ganzes. Diesen müssen wir im Auge behalten. Wir Grünliberalen wollen auch keine Gleichmacherei. Wir wollen, dass es sich lohnt, kompetitiv zu sein. Das gilt gleichermassen für natürliche Personen, für Firmen und für Kantone. Die Diskussion hat sich in den vergangenen Wochen vor allem um die Aufteilung des Ertrages zwischen Bund und Kantonen gedreht. Die von der Ergänzungssteuer betroffenen Tiefsteuerkantone und die Wirtschaftsverbände setzen sich vehement dafür ein, dass die Erträge möglichst vollständig an diese Tiefsteuerkantone verteilt werden, mindestens zu 75 Prozent. Andere Kantone, so z. B. mein Wohnkanton, Bern, lobbyieren für 78,8 Prozent Bundes- und lediglich 21,2 Prozent Kantonsanteil. Die Mehrheit der WAK-N hat sich für eine Lösung mit je 50 Prozent Bundes- und Kantonsanteil entschieden, welche beim Kantonsanteil eine Obergrenze von 400 Franken pro Kopf und einen Verteilschlüssel für die Kantone festlegt.
Wir Grünliberalen beantragen ebenfalls eine 50/50-Prozent-Lösung, aber mit einem einfachen Verteilschlüssel, der sich nach dem BIP und dem Bevölkerungsanteil richtet. Andere Minderheiten wollen sogar 100 Prozent bei den Kantonen. Es werden viele Argumente für die jeweilige Aufteilung ins Feld geführt, legitime und weniger legitime. Unsere Aufgabe ist es, mit Blick auf die verschiedenen Interessen eine mehrheitsfähige Lösung zu finden. Einigkeit besteht darin, dass die Erträge für den Erhalt oder für die Verbesserung der Standortqualität eingesetzt werden sollen. Das gilt sowohl für die Bundes- wie auch für die Kantonsbeiträge.
Man kann sich mit Fug und Recht darüber streiten, wo die Gelder wirkungsvoller eingesetzt werden können. Einerseits kommen die Kantone in letzter Zeit ihren Aufgaben nicht zufriedenstellend nach. Ich denke da an die Bewältigung der Corona-Krise, wo der Bund den Grossteil der Kosten übernommen hat. Ich denke an die Gebäudeprogramme, welche nicht, zu spät oder ungenügend umgesetzt wurden. Ich denke an die vergangene Session, als wir den Rettungsschirm für sich im Besitz der Kantone befindende Stromfirmen beschlossen haben. Und ich denke an die über weite Strecken mangelhaften familienexternen Kinderbetreuungsangebote in zahlreichen Kantonen. Überall muss der Bund eingreifen, weil einige Kantone zu wenig machen und ihre Verantwortung nicht wahrnehmen.
Andererseits können wir dem Argument der Subsidiarität natürlich auch viel abgewinnen. Auch wir würden das Geld am liebsten nahe beim Bedarf investieren. Aber eben: Die Bedingung ist natürlich, dass der Einsatz der Gelder volkswirtschaftlich sinnvoll und dienlich erfolgt. Mit Blick auf die düsteren Aussichten für den Bundeshaushalt in den kommenden Jahren sowie angesichts der zusätzlichen Ausgaben, die [PAGE 2051] der Bund in den aktuellen Krisen übernommen hat, muss es erlaubt sein, dass die Aufteilung der Erträge aus der Ergänzungssteuer diskutiert und der Entscheid sorgfältig abgewogen wird.
Was sind die Folgen, wenn am Ende die 50/50-Prozent-Lösung im Beschluss stehen sollte? Die Kantone können und sollen mit ihren 50 Prozent die Standortattraktivität verbessern. Beim Bund sind zahlreiche Projekte hängig, welche für zusätzliche Arbeits- und Fachkräfte sorgen und damit den Standort Schweiz für Unternehmen interessanter machen. Damit meinen wir zum Beispiel die Individualbesteuerung und die familienexterne Kinderbetreuung. Mit diesen Massnahmen werden wir mehr Arbeits- und Fachkräfte in den Arbeitsmarkt bekommen und Anreize dafür schaffen, in Stellen mit hohen Arbeitspensen zu arbeiten. Das macht den Standort Schweiz sehr attraktiv, und es hilft uns, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Diese Projekte haben für uns hohe Priorität. Sie brauchen in einer ersten Phase auch eine Finanzierung. Die 50 Prozent Bundesanteil der Ergänzungssteuer dafür zu reservieren, erachten wir als weit sinnvoller und wirtschaftsfreundlicher, als sie zu 100 Prozent an die Tiefsteuerkantone zurückzuverteilen. Diese Lösung macht zudem die Vorlage mehrheitsfähiger.
Gerne erwähne ich ein weiteres Argument für eine hälftige Teilung der Einnahmen. Betrachtet man heute die Erträge aus der Unternehmenssteuer, so sieht man: Es fallen insgesamt etwa 50 Prozent beim Bund und 50 Prozent bei den Kantonen an.
Nach Abwägung aller Argumente sprechen sich die Grünliberalen für eine hälftige Teilung zwischen Bund und Kantonen aus. Die Rückverteilung an alle Kantone soll entsprechend ihrer Wirtschaftsleistung, also gemäss ihrem BIP, und ihrem Bevölkerungsanteil erfolgen. Hier bieten wir einen tragfähigen Kompromiss an, dessen Prinzip bereits in anderen Gesetzen etabliert ist.
Im Weiteren sind wir der Meinung, dass der Bund die Veranlagung übernehmen und sie nicht an die Kantone delegieren soll. Erstens hat der Bund einen Aufwand mit dieser Vorlage, mit der Abwicklung und der Koordination, und zweitens kommt der Bund damit zu einer besseren Datengrundlage für spätere steuerliche Anpassungen. Es gibt zahlreiche betroffene Unternehmen, welche Standorte und eine Steuerpflicht in mehreren Kantonen haben. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Veranlagung über sogenannte Lead-Kantone überzeugt nicht, scheint sehr bürokratisch und kompliziert. Es ist stattdessen sinnvoll, die Veranlagung auf Bundesebene zu machen.
Die Grünliberalen treten wie gesagt auf die Vorlage ein und unterstützen sie im Grundsatz, um eine langfristig starke, wettbewerbsfähige Schweizer Wirtschaft zu schaffen und zu erhalten.