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Walti Beat · Nationalrat · 2022-12-01

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-01

Wortprotokoll

Dieses Projekt der OECD und der G-20 verfolgt das Ziel, den internationalen Steuerwettbewerb wenn nicht abzuschaffen, so doch massgeblich einzuschränken und den Wettbewerb von der Steuer- auf die Subventionsebene zu verlagern. Damit werden die Rahmenbedingungen des internationalen Wirtschaftens undurchsichtiger. Volkswirtschaftlich gesehen, ist das ineffizient. Es wird sich für alle beteiligten Volkswirtschaften nicht positiv auf die Wohlfahrtsentwicklung auswirken - auch nicht für die Schweiz. Trotzdem ist, wie ich hier ungern sage, die Umsetzung dieses Projekts in nationales Recht alternativlos. Eine Verweigerung wäre zwecklos. Um einen aktuellen Vergleich zu bemühen, könnte man sagen: Wer an der Weltmeisterschaft Fussball spielen will, muss akzeptieren, dass dort mit der Offside-Regel und dem Videoschiedsrichter gespielt wird. Wenn er das nicht akzeptieren kann, ist er einfach nicht dabei. Insofern müssen wir die internationalen steuerrechtlichen Gepflogenheiten akzeptieren.

Eine Verweigerung wäre weder für den Staat noch für die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz gut, weil das Steuersubstrat, das wir nicht beanspruchen, dann nämlich einfach in anderen Ländern beansprucht werden könnte. Auch die betroffenen Unternehmen würden nicht besser davonkommen. Sie würden eben anstatt in der Schweiz im Ausland Steuern zahlen.

Wenn wir mit diesen internationalen Vorschriften nicht kompatibel wären, würde das zu zusätzlicher Rechtsunsicherheit für die betroffenen multinationalen Unternehmensgruppen führen. Das wäre sehr schlecht. Wir wissen, dass diese Unternehmensgruppen für die Schweiz und ihre Steuererträge ausserordentlich wichtig sind. Gerade kürzlich, Ende November, hat das Bundesamt für Statistik eine Studie über die Bedeutung der multinationalen Unternehmensgruppen publiziert. Da können Sie nachlesen, dass diese für insgesamt etwa 1,4 Millionen Arbeitsplätze zuständig sind, ausländisch kontrollierte Unternehmensgruppen für etwa 500[NB]000 Arbeitsplätze. Das sind erhebliche Zahlen; denken Sie auch an Löhne und Sozialversicherungsbeiträge. [PAGE 2047]

Wir wissen auch aus der Steuerstatistik, dass etwa 2,8 Prozent der Unternehmen für 90 Prozent der Unternehmenssteuererträge geradestehen; das sind fast 12 Milliarden Franken jährlich. Das sind ausserordentlich eindrückliche und wichtige Zahlen zur Finanzierung unserer staatlichen Leistungen. Die Definition der multinationalen Unternehmensgruppen ist zwar nicht absolut deckungsgleich mit den hier betroffenen Unternehmen, trotzdem bilden diese eine sehr wichtige Teilmenge davon.

Der Wettbewerb wird sich also von der Steuer- auf die Standortpolitik verlagern. Mit dem Wegfall eines guten Standortarguments, nämlich tiefer oder attraktiver Steuern, wird die relative Bedeutung anderer Standortfaktoren umso grösser werden. Andere Standortfaktoren sind für die Schweiz, das muss man ehrlich sagen, in vielen Fällen eher nachteilig. Ich denke da insbesondere an das hohe Kostenniveau, das unser Land auszeichnet, und nicht zuletzt werden die hohen Löhne, die wir sehr schätzen, negativ zu Buche schlagen. In der Konsequenz heisst das, dass unser Land in Zukunft stärker in Standortfaktoren wird investieren müssen, die für die betroffenen Unternehmen, sprich die neu zusätzlich besteuerten multinationalen Unternehmensgruppen, von Relevanz sind.

Damit stellen sich zwei Fragen. Die erste ist: Wie viel können wir denn überhaupt in solche standortfördernde Massnahmen investieren? In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine Bemerkung zu dem machen, was die Kommissionsberichterstatter und der Sprecher der Mitte zu den steuerstatistischen Grundlagen gesagt haben, auf denen wir dieses Geschäft beraten: Tatsächlich sind diese Grundlagen sehr unbefriedigend. Das hat im konkreten Fall aber viel damit zu tun, dass selbst seitens der OECD noch nicht geklärt ist, nach welchen konkreten Mechanismen und Gegebenheiten die Kalkulationen erfolgen müssen. Man kann es also gar nicht wissen, selbst wenn man es wissen müsste. Das ist nicht nur für uns als Entscheidungsträger schwierig, sondern insbesondere auch für die betroffenen Unternehmen. Sie werden sich ja schon in Bälde auf neue Regimes einstellen müssen und wissen gar nicht, nach welchen Regeln in Zukunft gespielt wird. Wir müssen uns auf jeden Fall davor hüten, das Fell zu verteilen, bevor der Bär erlegt ist, wie man so schön sagt. Aber sicher darf man davon ausgehen, dass etwas an Mehrerträgen anfallen wird.

Wenn es um Investitionen in die Standortqualitäten geht, lautet die zweite Frage, wer das denn tun soll: der Bund oder doch eher die Kantone? Wir sind der Meinung, dass die Kantone in dieser Frage besser aufgestellt sind. Sie sind näher an den betroffenen Unternehmen, sie kennen deren Bedürfnisse und die Ausgangslage. Sie wissen, an welchen Orten und mit welchen Massnahmen sie die zusätzlich verfügbaren Mittel wirkungsvoll einsetzen können, sodass es auch in Zukunft attraktiv bleibt, in der Schweiz zu investieren.

Auch mit der bundesrätlichen Lösung und der Lösung des Ständerates - also 75 Prozent bei den Kantonen und 25 Prozent beim Bund - ist für die Kantone eine attraktive Lösung gewährleistet. Man darf damit rechnen, dass mindestens über die NFA-Effekte und die Verteilung der zusätzlichen Bundessteuererträge für alle Kantone etwas Positives abfällt.

In diesem Sinne erübrigt sich die Bitte um Eintreten, weil es gar nicht bestritten ist. Wir werden auch in diesem Sinne die Blöcke 1 und 2 begleiten.