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Ritter Markus · Nationalrat · 2022-12-01

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-01

Wortprotokoll

Hier in Block 1 will die Minderheit Aeschi Thomas die OECD-Steuerreform für grosse Unternehmen dazu nutzen, auch Artikel 128 der Bundesverfassung anzupassen; dieser bildet unter anderem die Basis für die direkte Bundessteuer. Der Minderheitsantrag würde zu Steuerausfällen für Bund und Kantone in Milliardenhöhe führen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation bei den Bundesfinanzen sind solche Einnahmenausfälle für den Bund nicht verkraftbar. Auch sollte die an und für sich schon anspruchsvolle Volksabstimmung zur OECD-Steuerreform nicht noch mit einer Anpassung der direkten Bundessteuer angereichert werden. Die Mitte-Fraktion wird bei Artikel 128 der Mehrheit folgen.

Artikel 129a betrifft die eigentliche Verfassungsänderung. Bei Absatz 1 wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit folgen. Der Einschub des Adjektivs "multinational" ist an dieser Stelle falsch. Dies würde verhindern, dass Unternehmen, die nicht multinational tätig sind, bei einer späteren Umsetzung der Säule 1 gesondert besteuert werden könnten. In der Übergangsbestimmung in Artikel 197 Ziffer 15 Absatz 2 Buchstabe a ist dann das Adjektiv "multinational" in Bezug auf die Unternehmen und die Säule 2 am richtigen Ort eingefügt.

Bei Artikel 129a Absatz 3 Buchstabe b wird die Mitte-Fraktion ebenfalls der Mehrheit folgen. Mit der Anpassung gemäss Minderheit könnte die Verfassungsanpassung nicht auf Personengesellschaften wie natürliche Personen angewendet werden, die im Besitze von Unternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz sind. Das gibt es in der Schweiz zurzeit zwar nicht, im Ausland gibt es aber durchaus solche Unternehmensformen. Deshalb dürfen wir uns hier in diesem [PAGE 2055] Bereich nicht einschränken. Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen.

Auch bei Absatz 3 Buchstabe c wird die Mitte-Fraktion der Mehrheit folgen. Durch die Version der Mehrheit wird sichergestellt, dass es sich um eine Ergänzungssteuer des Bundes handelt. Dies ist aus zwei Gründen wichtig: Zum einen beurteilt die OECD, ob gesamtstaatlich eine Steuerbelastung von mindestens 15 Prozent erreicht wird. Betroffene Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Kantonen werden diesen Nachweis im gesamten Kontext der Besteuerung in der Schweiz erbringen müssen. Daher ist der Bund die richtige Ebene für die Ergänzungssteuer und die entsprechende Koordinationsaufgabe. Zum andern ist auch die internationale Akzeptanz der Ergänzungssteuer höher, wenn sie auf Bundesebene angesiedelt ist. Deshalb werden wir hier ebenfalls der Mehrheit folgen.