Walti Beat · Nationalrat · 2022-12-01
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Zu den Minderheiten in Block 1 äussere ich mich folgendermassen: Die FDP-Fraktion wird den Minderheitsantrag Aeschi Thomas zu Artikel 128 und Artikel 197 Ziffer 16, wo es um die Steuersätze für natürliche Personen geht, ablehnen, einfach, weil dieser Themenkomplex mit der Vorlage nichts zu tun hat. Es ist eine interessante Frage, die man diskutieren kann, aber wir möchten, wie man so schön sagt, das Fuder nicht mit dieser Frage überladen.
Die Minderheit Feller will die Bezeichnung "grosse multinationale Unternehmensgruppen" anstatt lediglich "grosse Unternehmensgruppen" in Artikel 129a im Titel sowie in den Absätzen 1 und 2. Wir werden sie mehrheitlich auch nicht unterstützen. Erstens ergibt sich aus anderen Bestimmungen in dieser Vorlage, dass es um multinationale Unternehmen geht. Wenn man das Projekt gesamthaft anschaut, dann sieht man, was gemeint ist und worum es geht. Ein zweiter Aspekt ergibt sich aus einer vielleicht etwas längerfristigen und weiter hergeholten Überlegung: Sollte diese Verfassungsgrundlage jemals auch für die Säule 1 herhalten müssen, dann hätte die Schweiz auch ein Interesse, an nicht multinationalen Unternehmen ein steuerliches Exempel statuieren zu können. Das vom Minderheitsführer zitierte Beispiel einer amerikanischen Firma, die eben keine ausländischen Ableger hat, möge da als Beispiel dienen. Deshalb halten wir die Formulierung der Mehrheitsvariante für günstiger.
Die explizite Einschränkung der Verfassungsbestimmung auf juristische Personen, wie das die Minderheit Aeschi Thomas bei Artikel 129a Absatz 3 Buchstabe b fordert, ist von der Wirkung her auch nicht nötig, weil sich auch hier die Kompetenz des Bundes, die Sätze anzupassen oder von den bestehenden Sätzen abzuweichen, aus den übrigen Vorschriften dieser Vorlage zwanglos ergibt. Ich glaube, es wäre wirklich gewagt, auf dieser Verfassungsgrundlage auch die Tarife für natürliche Personen anpassen zu wollen.
Dann noch ganz kurz zum Einzelantrag Müller Leo: Ich empfehle Ihnen diesen zur Ablehnung, nicht, weil ich terminologisch nicht glücklich wäre mit dieser Idee, aber mit der Bezeichnung unseres Gesetzgebungsprojektes, die in Klammern aufgeführt ist, übernehmen wir eben die Bezeichnung, die die OECD selber diesem Projekt gibt. Wir können den Namen dieses Projektes nicht hier durch einen gewillkürten Entscheid in der Schweiz ändern. Der Name bleibt derjenige, der er ist, auch wenn wir diese Anpassung vornehmen. Und wenn wir dann in der Juni-Abstimmung etwas anderes auf den Stimmzettel schreiben würden, dann hätte man theoretisch das Problem, dass der Verweis einfach nicht präzise ist. Deshalb würde diese Änderung nirgends hinführen, mindestens würde sie keinen Mehrwert schaffen.
Zuletzt komme ich noch zur Minderheit Feller bei Artikel 129a Absatz 3 Buchstabe c, wo es um Ausnahmen von den Vollzugsbestimmungen geht. Das ist eine wichtige Grundsatzfrage, die auch in Block 2 noch angesprochen wird. Ich nehme da gerade noch den Antrag der Minderheit Birrer-Heimo zu Artikel 197 Ziffer 15 Absatz 5 mit, den wir ebenfalls ablehnen. Gewisse Abweichungen von den heutigen Vollzugsbestimmungen müssen möglich sein, weil auch beim kantonalen Vollzug eine gewisse Koordination zwischen den Kantonen stattfinden muss, damit die Einhaltung dieser konsolidierten Mindestanforderung sichergestellt werden kann. Diesen Freiraum müssen wir dem Bund geben, und das wird mit der Mehrheitsvariante sichergestellt.
Hingegen lehnen wir einen Vollzug durch die Eidgenössische Steuerverwaltung konsequent ab, weil das überhaupt nicht unserem administrativen Setup entspricht. Der Sprecher der grünliberalen Fraktion hat bei der Eintretensdebatte gesagt, die Grünliberalen würden das begrüssen. Ich muss Ihnen sagen, es ist von mir aus gesehen ein Produkt von intellektuellem Übereifer, wenn man hier zum Schluss kommt, das sei gut. Diese Lösung würde eine enorme Bürokratie lostreten, weil die Eidgenössische Steuerverwaltung gar nicht so organisiert ist, dass sie alle diese Kontakte zu diesen Steuereinheiten führen könnte. Diese Kontakte finden heute in den Kantonen statt, und Gott bewahre, dass wir das alles im Doppel auch noch beim Bund aufbauen müssen. Deshalb bitte ich Sie, sowohl den Minderheitsantrag Feller hier in Block 1 wie dann auch den Minderheitsantrag Birrer-Heimo in Block 2 abzulehnen.