Grossen Jürg · Nationalrat · 2022-12-01
Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2022-12-01
Wortprotokoll
Ich habe es in der Eintretensdebatte gesagt: Wir Grünliberalen bieten Hand für eine ausgewogene Lösung. Die zentrale Diskussion dreht sich um die Aufteilung der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zwischen Bund und Kantonen und um den Verteilschlüssel zwischen den Kantonen. Zur Erinnerung: Die Ergänzungssteuer wird nur dann und dort fällig, wo Kantone grosse Unternehmen gemäss OECD-Bemessungsgrundlage mit weniger als 15 Prozent besteuern. Beim Verteilschlüssel 75 zu 25 Prozent erachten wir den Kantonsanteil als zu hoch. Weder der Bundesrat noch die Verwaltung noch die Wirtschaftsverbände konnten bisher glaubwürdige und auf liberalen [PAGE 2060] Grundsätzen basierende Angaben über die konkrete Verwendung der Mittel zur Standortförderung in den Kantonen machen. Es zeichnet sich vielmehr eine direkte Industriesubventionierung ab, welche aus unserer Sicht mindestens fragwürdig ist. Es bleibt zudem ein Beigeschmack hängen, weil mehrfach von Verhandlungen und Abmachungen zwischen den kantonalen Steuerbeamten und den Finanzverantwortlichen der Unternehmen die Rede war.
In der Debatte wurde zudem deutlich, dass die Tiefsteuerkantone zwar möglichst viel Ertrag bei sich haben wollen, aber in den vergangenen Jahren wiederholt bei Anfragen nach Datenlieferungen zur Abschätzung von Steuerregulierungen nicht zur Zufriedenheit des Bundes und unserer WAK mitgemacht haben. Wir regulieren deshalb im Unternehmenssteuerbereich in den letzten Jahren oft in einer Art Blackbox, was nicht in unserem Sinne sein kann. Wir wollen zumindest eine minimale Transparenz.
Der Steuerwettbewerb würde zudem mit der 25/75-Regel gegenüber 50/50 ungesund verschärft. Tiefsteuerkantone mit wenigen Betroffenen, aber ganz grossen Konzernen hätten gar den Anreiz, ihre Gewinnsteuern noch weiter zu senken - die Ergänzungssteuer ist schliesslich eine Bundessteuer. Deshalb soll der Bund auch 50 Prozent erhalten. Der Bund hat in den kommenden Jahren sehr enge Finanzverhältnisse. Das haben wir in dieser Session jetzt schon mehrfach gehört. Wir wollen dennoch einige Verbesserungen anstossen, welche vorübergehend auch etwas kosten werden, z.[NB]B. die Individualbesteuerung, welche mehr Arbeitskräfte ins System bringen wird, was mittel- und langfristig auch mehr Steuersubstrat generieren soll. Es ist zudem sachgerecht, dass die Aufteilung zwischen Bund und Kantonen bei je 50 Prozent festgelegt wird, da der Bund bereits heute 50 Prozent der gesamten Gewinnsteuer von juristischen Personen vereinnahmt.
Die Verteilung des Kantonsanteils ausschliesslich oder zu einem überwiegenden Teil an jene Kantone, in welchen die Geschäftseinheiten ansässig sind, führt dazu, dass die Schere zwischen Tief- und Hochsteuerkantonen weiter aufgeht. Die SVP-Fraktion möchte gar eine Aufteilung von 100 Prozent für die Kantone und 0 Prozent für den Bund. Der Kanton Bern hingegen will eine Aufteilung von 78,8 Prozent für den Bund und 21,2 Prozent für die Kantone. Mit der 50/50-Lösung schaffen wir also einen Kompromiss zwischen den legitimen Anliegen der Unternehmen, der Kantone und des Bundes.
Für die Rückverteilung gibt es verschiedene Konzepte. Die Mehrheit hat sich für eine 50/50-Lösung und eine Obergrenze von 400 Franken pro Einwohnerin und Einwohner entschieden. Der überschiessende Betrag soll gleichmässig auf die übrigen Kantone verteilt werden. Mit meiner Minderheit schlage ich ebenfalls eine 50/50-Lösung vor. Der Anteil der Kantone soll aber zu zwei Dritteln gemäss dem Bruttoinlandprodukt, also der Wirtschaftsleistung, und zu einem Drittel gemäss der Wohnbevölkerung zurückverteilt werden. Mit der ausgewogenen Berücksichtigung des BIP und der Wohnbevölkerung wird ein fairer Schlüssel angewendet, den das Parlament am 30. September - insbesondere auf Wunsch des Kantons Basel-Stadt - auch für das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, also für den sogenannten Rettungsschirm, beschloss. Dieser Schlüssel ist ein möglicher Kompromiss zwischen der von den Linken und der Mitte geforderten Lösung mit einer Obergrenze von 400 Franken und der 75/25-Lösung, wie sie der Ständerat beschlossen hat.
Ich bitte Sie, meinen ausgewogenen Minderheitsantrag zu unterstützen.