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Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-12-05

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-05

Wortprotokoll

Gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zur letzten verbleibenden Differenz zum Ständerat.

Wir haben uns in der Vergangenheit konsequent für eine Abschaffung der Testkostenübernahme eingesetzt. Wir begrüssen es sehr, dass die Mehrheit der Nationalratskommission und der Ständerat eine Verlängerung auf Vorrat bis Mitte 2024 nicht mehr unterstützen. Wir folgen in der Argumentation der Minderheit II (Dobler) und bitten Sie, diese zu unterstützen, damit die Testkostenübernahme Ende Jahr ausläuft und Testkosten nur noch übernommen werden, wenn sich die Lage verschärft und der Bundesrat die besondere Lage ausruft.

Die Mehrheit der Nationalratskommission will die Testkosten bis am 31. März 2022 übernehmen. Diese Verlängerung hätte geschätzte Testkosten von über 100 Millionen Franken zur Folge. Diese Kosten lassen sich in der jetzigen Lage nicht rechtfertigen, wenn gleichzeitig systematisch Abwasserproben in Kläranlagen genommen werden.

Ich bitte Sie also, dem Ständerat zu folgen und die Testkostenübernahme in der normalen Lage auslaufen zu lassen.

Ich möchte noch kurz eine Erklärung abgeben, warum wir von der FDP-Liberalen Fraktion in der Differenzbereinigung bei den Vorhalteleistungen dem Ständerat gefolgt sind und es dort nun keine Minderheit mehr gibt. In der Covid-19-Krise gab es Kantone, die in den Spitälern Überkapazitäten schufen, was personell und bezüglich Infrastruktur Mehrkosten verursachte. Kantone, die das nicht machten, übergaben die Patienten an andere Kantone. Die Mehrkosten konnten die Kantone, die Überkapazitäten geschaffen hatten, nicht weiterverrechnen. Aufgrund dieses Problems aus der Praxis hat der Nationalrat die Möglichkeit geschaffen, dass die Kantone eine Weiterverrechnung vornehmen können.

Mittlerweile sind die betroffenen Kantone von ihrer Haltung und der Forderung nach einer Ausnahmeregelung abgekehrt. Nur bei Covid-19 eine solche Regelung zu schaffen, aber zum Beispiel nicht bei RS-Viren in Kinderspitälern, ist - das ist einer der Gründe für die Haltungsänderung - nicht angezeigt. Wir sehen die Notwendigkeit daher nicht mehr als gegeben, diese Frage gesetzlich zu regeln. Aus diesem Grund sind wir dem Ständerat gefolgt.