Fischer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-10
Fischer Ulrich · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-10
Wortprotokoll
Herr Mörgeli hat nun die Gelegenheit benützt, hier wieder sein ganzes politisches Glaubensbekenntnis abzulegen und anhand dieser Parlamentarischen Initiative wieder Breitseiten loszulassen. Nur eine Bemerkung dazu: Leider kann der Bundesrat nun nicht zu seinen Vorwürfen von Durchwursteln, Grundsatzlosigkeit usw. Stellung nehmen. Ich möchte hier nur sagen, dass der Verfassungsauftrag bezüglich Neutralität eingehalten wird. Neustes Beispiel ist doch die Frage im Zusammenhang mit dem drohenden Irak-Krieg, wo der Bundesrat eine ganz klare Haltung vorgezeichnet hat, der auch die Kommission gefolgt ist.
Nun aber zur Parlamentarischen Initiative Schlüer: Der Initiant hat mit einer am 21. Juni 2001 eingereichten Parlamentarischen Initiative verlangt, dass eine gesetzliche Grundlage erarbeitet werde, um die Gefährdung der schweizerischen Neutralität durch militärische oder kampfvorbereitende Aktionen von ausländischen Gruppierungen und Kriegsparteien auf schweizerischem Hoheitsgebiet zu unterbinden. Die APK hat diese Initiative in ihrer ersten Phase am 20. November 2001 beraten und empfiehlt dem Plenum mit 14 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr keine Folge zu geben.
Der Initiant ist der Auffassung, dass dem Neutralitätsrecht nicht nachgelebt werde, solange gesetzliche Grundlagen fehlen, die es erlauben, Massnahmen zu ergreifen, wenn ausländische Personen mit ihren Aktivitäten in der Schweiz das Neutralitätsrecht verletzen. Die Kommission liess sich sowohl durch den Direktor der Direktion für Völkerrecht im EDA, Nicolas Michel, als auch durch den Direktor des Bundesamtes für Justiz im EJPD, Professor Heinrich Koller, über die rechtliche Situation im Zusammenhang mit der Initiative Schlüer orientieren. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass die zur Wahrung der Neutralität notwendigen Rechtsgrundlagen vorhanden sind und dass mithin kein neues Gesetz zu diesem Zweck notwendig ist.
So enthält das Strafgesetzbuch mit den Artikeln 299 und 300 ausdrückliche Strafbestimmungen bei Handlungen gegen die Neutralität im eigentlichen Sinn, d. h. bei Versuchen, vom Gebiet der Schweiz aus mit Gewalt die staatliche Ordnung eines fremden Staates zu stören oder Feindseligkeiten gegen einen Kriegführenden oder Feindseligkeiten gegen in die Schweiz zugelassene fremde Truppen zu unternehmen. Überdies stehen sowohl dem Bundesrat als auch den eidgenössischen Räten weitere Instrumente zur Wahrung der Neutralität zur Verfügung. So muss die Bundesversammlung wenn nötig gemäss Artikel 173 der Bundesverfassung Massnahmen zur Wahrung der äusseren Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität der Schweiz sowie zur Wahrung der inneren Sicherheit treffen. Das käme vor allem dann zum Tragen, wenn der Bundesrat nicht von sich aus aktiv würde.
Der Bundesrat seinerseits verfügt über zahlreiche Instrumente, um Verletzungen der Neutralität zu ahnden und um Massnahmen zu ergreifen, um die Neutralität der Schweiz zu wahren. So kann er Ausländer ausweisen, welche die Sicherheit des Landes gefährden, oder, wenn es die Interessen des Landes erfordern, gestützt auf Artikel 184 der Bundesverfassung Verordnungen und Verfügungen erlassen. So hat er beispielsweise gerade in letzter Zeit Massnahmen gegen die Aktivitäten der UCK und von Al-Kaida getroffen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf zur Wahrung der schweizerischen Neutralität besteht demnach nicht.
Eine andere Frage ist es, ob die vorhandenen Instrumente richtig und rechtzeitig eingesetzt werden. Dies muss in jedem einzelnen Fall sorgfältig geprüft werden, wobei auch das Prinzip der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns zu beachten ist. Nach Auffassung der Verwaltung, der sich die grosse Mehrheit der Kommission anschliessen kann, sind die zur Wahrung unserer Neutralität notwendigen Massnahmen in aller Regel in angemessener Weise getroffen worden. Überdies konnte die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass der Bundesrat dem Parlament noch im laufenden Jahr eine Botschaft zur Ratifizierung einer Konvention über die Finanzierung des Terrorismus samt Vorschlägen zur internen Umsetzung zuleiten und Verhandlungen über eine umfassende Konvention über die Bekämpfung des Terrorismus führen wird.
Die bereits bestehenden Instrumente werden somit laufend durch neue ergänzt, die sich aufgrund der aktuellen Bedrohungssituation aufdrängen. Obwohl der Initiant am Schluss der Kommissionsberatungen festhielt, dass die Ausführungen der Verwaltung zur Klärung beigetragen hätten, konnte er sich nicht dazu durchringen, seinen Vorstoss zurückzuziehen, sodass die Parlamentarische Initiative nunmehr dem Plenum zum Entscheid unterbreitet werden muss.
Die Kommission beantragt Ihnen, wie bereits erwähnt, der Parlamentarischen Initiative Schlüer keine Folge zu geben.