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Dobler Marcel · Nationalrat · 2022-12-05

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-05

Wortprotokoll

Sehr gerne nehme ich zum Antrag meiner Minderheit Stellung, der dem Beschluss des Ständerates entspricht, der mit 30 zu 15 Stimmen gefasst wurde. Meine Minderheit will das jetzige Testregime und die Kostenübernahme per Ende Jahr auslaufen lassen, da der epidemiologische Nutzen die Testkosten nicht mehr rechtfertigt. Die Kosten sollen nur übernommen werden, wenn der Bundesrat die ausserordentliche Lage beschliesst.

Ist das jetzige Testregime noch notwendig? Seit dem 1. April 2022 haben wir wieder die normale Lage. Seit dem 1. April hätten wir das Testregime eigentlich aufgeben können. Seit dem 1. April müssen positiv auf Covid getestete Personen nicht mehr in die Isolation. Es gibt auch sonst keine weiteren Auflagen mehr als die bei anderen Krankheiten bestehende Empfehlung, sich und andere zu schützen und alles zu unternehmen, um möglichst schnell wieder zu genesen und niemanden anzustecken. Der Kanton Zürich zum Beispiel hat das Lehrpersonal aufgefordert, auch bei einem positiven Covid-Test, wenn keine Symptome vorliegen, zur Arbeit zu erscheinen. Es gibt keine Empfehlung, sich bei einer Grippe anders als bei einer Covid-Infektion zu verhalten.

Bereits wird in über hundert Kläranlagen zum Teil mehrmals wöchentlich das Abwasser nach Virenrückständen untersucht. Gleichzeitig übernimmt man die Testkosten, wobei zeitgleich die Anzahl Tests stark zurückgegangen ist. Die Aussagekraft ist gering, wenn sich nur eine kleine Personengruppe testen lässt. Gleichzeitig systematisch Abwassertests durchzuführen und die Testkosten zu bezahlen, macht in der jetzigen Lage keinen Sinn und bietet keinen Mehrwert. Wir haben die genauen Zahlen aus den Spitälern und den Intensivstationen für die schweren Verläufe, und wir[NB]haben[NB]die[NB]Abwassertests. Dies genügt in der aktuellen Situation.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen und die Testkostenübernahme nicht weiter zu verlängern. Aufgrund der jetzigen Tests können und werden keine Massnahmen abgeleitet werden. Sollte sich die Lage verschärfen, gibt dieser Minderheitsantrag dem Bundesrat die Möglichkeit, die besondere Lage auszurufen und die Testkosten wieder zu übernehmen.

Die Zeitpunkte, bis wann die Massnahmen verlängert werden sollen, sind bei der Mehrheit und bei der Minderheit I (Weichelt) aus meiner Sicht inkonsistent. Heute rechnet man damit, dass die Revision des Epidemiengesetzes im Jahr 2026 vors Volk kommt. Die Testkostenübernahme ist bei der Minderheit I bis zum Sommer 2024 befristet. Warum sollte man die Testkostenübernahme um zwei Jahre verlängern, wenn wir dann zwei Jahre lang keine Regelung haben? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für Mutationen in den nächsten zwei oder dann in den folgenden zwei Jahren?

Die Mehrheit will die Testkosten bis am 31. März 2023 übernehmen, im Wissen, dass auch im April und Mai Covid-Viren kursieren. Natürlich ist das ein Kompromiss, aber er ist inkonsistent, wenn man die Grippesaison vollständig abwarten will.

Nun zu den Kosten: Gemäss Finanzdepartement wurden im Bereich der Testkosten für das Jahr 2021 im Bundeshaushalt 2,1 Milliarden Franken ausgegeben. Im laufenden Jahr sind 1,6 Milliarden budgetiert. Beim Antrag der Minderheit I ist alleine im Jahr 2023 von Testkosten von 430 Millionen Franken auszugehen. Der Antrag der Mehrheit wird über 100 Millionen kosten. Eine Übernahme der Testkosten auf Vorrat um weitere drei Monate lässt sich also nicht rechtfertigen.

Aus den genannten Gründen bitte ich Sie, dem Ständerat und meiner Minderheit II zu folgen.