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Wasserfallen Flavia · Nationalrat · 2022-12-05

Wasserfallen Flavia · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-05

Wortprotokoll

Gerne gebe ich Ihnen die Position der SP-Fraktion zur Bereinigung der Detailberatung des Covid-19-Gesetzes bekannt.

Bei Artikel 3 Absatz 4bis geht es ja auch darum, Druck gegenüber den Kantonen aufzusetzen, damit die Kapazitäten in den Spitälern im Hinblick auf den Winter aufgebaut werden. Wir sind hier - wie auch schon in der Kommission - bereit,[NB]dem[NB]Ständerat zu folgen und diese Differenz auszumerzen.

Die zweite Frage, die wir heute beantworten müssen, ist: Wie steigen wir aus dem aktuellen Testregime aus? Der Ausstieg ist manchmal eben etwas komplizierter und schwieriger als der Einstieg. Dazu gibt es jetzt verschiedene Varianten. Der Bundesrat hat ursprünglich vorgeschlagen, dass die Kantone die Kosten für die Covid-19-Analysen übernehmen sollen, dass quasi das ganze nationale Testregime auf die Kantone übertragen werden soll. Ihr Rat hat sich dann dafür ausgesprochen, das aktuelle Testregime, wonach der Bund die Kosten übernimmt, bis im Juni 2024 beizubehalten und weiterzuführen. Nun gibt es eine weitere Variante: Der Ständerat wollte noch einmal etwas ganz Neues vorschlagen, und zwar, dass der Bund die Kosten der Tests nur in der besonderen Lage übernimmt. Diese Variante, die dem Antrag der Minderheit II (Dobler) zu Absatz 5 entspricht, lehnen wir ganz klar ab.

Es ist wirklich nicht angezeigt, ohne Not, ohne Grund jetzt diese Testkostenübernahme an den Status der besonderen Lage zu knüpfen. Es könnte nämlich auch dazu führen - und das wäre wirklich nicht in unserem Sinn -, dass die Kantone dadurch eigentlich in die Lage kämen, dass sie den Bund sogar dazu auffordern oder dazu drängen würden, in die besondere Lage zu gehen, weil dann der Bund eben die Kosten übernehmen müsste. Das wollen wir ja ganz sicher nicht. Wir wollen, wenn es nötig ist, Testkosten übernehmen und das Testen auch fördern, damit die Wirtschaft aufrechterhalten werden kann, und das kann auch ausserhalb der besonderen Lage sinnvoll sein.

Nichtsdestotrotz ist die Weiterführung des aktuellen Regimes bis Sommer 2024 sicher nicht angezeigt, weder aus epidemiologischen Gründen noch aus Kostengründen; das wurde ausgeführt. Deshalb macht die Mehrheit Ihrer Kommission jetzt einen Vorschlag, wie wir eben aussteigen können. Das ist, glaube ich, richtig und unser Ziel, nämlich, dass wir das heute geltende Regime bis Ende März weiterführen. Dann ist fertig, dann übernehmen weder der Bund noch die Kantone subsidiär die Kosten, ausser es ist medizinisch angezeigt; dann läuft es automatisch über die OKP. Wenn trotzdem ein Test gemacht wird, dann zu Selbstkosten.

Wir möchten Ihnen hier also wirklich empfehlen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, den Antrag der Minderheit I (Weichelt), die bis Ende Juni 2024 verlängern möchte, abzulehnen und auch den Minderheitsantrag II (Dobler), welcher dem Beschluss des Ständerates entspricht, abzulehnen, weil er eine ungünstige Verknüpfung mit der besonderen Lage schafft, die uns unnötig in der Handlungsfreiheit einschränken könnte.