Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2003-03-10
Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-10
Wortprotokoll
Es ist ein unbestrittener Grundsatz des Neutralitätsrechtes, dass ein neutraler Staat auf seinem Territorium keinerlei Aktivitäten in Zusammenhang mit kriegerischen Auseinandersetzungen in einem Drittland dulden darf. Die Schweiz erlebte indessen solche kriegerische Vorbereitungen in Zusammenhang mit dem Balkankrieg: Von Schweizer Boden aus fanden kriegsorganisatorische Aktivitäten statt; von Schweizer Boden aus wurden solche Aktivitäten finanziert; auf Schweizer Boden wurden Kämpfer angeworben und mit Sammeltransporten ins Konfliktgebiet gebracht - die Öffentlichkeit konnte das am Fernsehen verfolgen. Es wurde dadurch elementares Neutralitätsrecht verletzt.
Meine Initiative verlangt nun, dass schleunigst gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, sodass sich solches wenigstens nicht wiederholen kann. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass gravierende Vorfälle von der Schweiz aus gelenkt wurden. UCK-Führer Hashim Thaci, der zeitweise als Asylbewerber, zeitweise als Student in Zürich gelebt hat, hat in einem Zeitungsinterview bekannt gegeben, er habe von der Schweiz aus Hinrichtungen in seinen eigenen Reihen veranlasst. Das sind Personen, die auf Schweizer Boden wirklich nichts verloren haben.
Die beiden in Mazedonien gesuchten Führer von Rebellenbewegungen, Ali Ahmeti und Fazli Veliu, beide im Luzernischen wohnhaft, zogen von Schweizer Boden aus Fäden. In Deutschland lief gegen diese Leute eine Strafverfolgung - einer wurde sogar verhaftet, er konnte fliehen. In der Schweiz blieben sie völlig unbehelligt.
Der Bundesrat hat - und das hat meine Initiative ausgelöst - in einer Fragestunde einmal gesagt, er könne gegen solche Vorkommnisse nichts unternehmen, es gebe dazu keine Gesetze. Später hat er dann immerhin einmal ein Redeverbot erlassen.
Was die Kommission in ihrem Bericht zu diesen Fällen sagt, ist nun tatsächlich der Gipfel an Fantasielosigkeit. Die Kommission beruft sich auf das Neutralitätsrecht von 1907 und stellt darauf fest, es habe zu den Vorgängen auf dem Balkan eben keine Kriegserklärung gegeben. Tatsächlich gab es keine Kriegserklärung; bei bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen gibt es nie Kriegserklärungen. Dass daraus aber gleichsam ein Denkverbot abgeleitet wird für jene, die für die Neutralität zuständig sind, das ist tatsächlich neu. Da muss sich die Kommission dann doch noch irgendetwas einfallen lassen, wenn sie glaubwürdig sein will.
Und dann muss ich Sie auch noch auf einen aktuellen Widerspruch hinweisen. Wenn Sie sagen, die Schweiz könne oder wolle nichts unternehmen, wenn Neutralitätsverstösse im Zusammenhang mit Konflikten auf dem Balkan vorkommen, dann möchte ich Sie fragen: Wie halten Sie es denn mit den USA? Die USA haben der Schweiz gegenüber die Forderung aufgestellt, sie möchten bei der Strafverfolgung von Terrorismusverdächtigten auf Schweizer Boden beteiligt werden. Die Schweiz hat sofort zugelassen, dass selbst ein amerikanischer Fahnder auf Schweizer Boden mit unserer Bundespolizei zusammen tätig sein kann. Wenn die Schweiz neutralitätsrechtlich und neutralitätspolitisch glaubwürdig sein will, dann können Sie nicht gegenüber Mazedonien - nur weil Mazedonien ein kleiner Staat ist - untätig bleiben und dann, wenn das mächtige Amerika anklopft, händereibend zugestehen: Selbstverständlich dürft ihr Amerikaner auf unserem Staatsgebiet mit eigenen Beamten fahnden. Das sind Widersprüche, die sich die Schweiz nicht leisten darf, die ein negatives Licht auf unser Land werfen.
Die Initiative verlangt, dass wir uns endlich ernsthaft mit diesen Umständen befassen. Und es geht keineswegs nur um die Neutralität: Es geht auch um die Glaubwürdigkeit der Aussenpolitik insgesamt, gerade auch gegenüber den USA. Die Neutralität darf nicht der Lächerlichkeit preisgegeben werden.
Ich räume ein, dass in der Verwaltung in den letzten Monaten ein gewisses Umdenken stattgefunden hat. Der Chef der Justizverwaltung hat ausdrücklich gesagt, man könne viel mehr unternehmen, als der Bundesrat seinerzeit zugegeben habe; es sei aber nicht seine Aufgabe, zu beurteilen, ob man das, was man könne, auch tatsächlich tue oder getan habe.
Meine Initiative umfasst auch einen Sicherheitsaspekt: Wenn die Schweiz ihre Neutralität nicht sauber handhabt und kriegstreibende Aktivitäten auf unserem Boden rigoros unterbindet, dann werden wir in der Schweiz früher oder später gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen erleben. Das wird nicht zu vermeiden sein, wenn wir die Zügel schleifen lassen. Es gilt also zu handeln.
Wenn es jetzt noch Leute gibt - es soll ja in diesem Parlament solche geben -, die nur dann zum Handeln bereit sind, wenn auch die Uno einen entsprechenden Auftrag erteilt, dann kann ich Sie beruhigen: Selbst bei der Uno werden Sie fündig. Es gibt eine Uno-Resolution - sie trägt bezeichnenderweise das Datum vom 12. September 2001 -, und darin heisst es, dass diejenigen, die Tätern, Drahtziehern und Förderern terroristischer Anschläge - es braucht dazu keine Kriegserklärung, wie die Kommission behauptet - auf ihrem Territorium Zuflucht gewähren, zur Rechenschaft gezogen werden. Ich glaube also, es wäre höchste Zeit zu handeln.