preparatory:AB 310903
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-12-05
Wortprotokoll
Und sie bewegen sich doch, die Politik, unser Parlament! Die Zeiten ändern sich, ebenso die gesellschaftlichen Wertvorstellungen. Folglich soll nun auch das Sexualstrafrecht an die heutigen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen soll gestärkt werden. Und ja, das nennt sich Gesellschaftspolitik.
Wir befassen uns heute mit einer materiell-rechtlichen Revision des Sexualstrafrechtes, also damit, wie in Zukunft der Tatbestand des sexuellen Übergriffes, der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung im Strafrecht ausgestaltet sein soll, und dies unter Einbezug vieler Frauen hier im Parlament. Die Gruppe der Frauen ist es nämlich, die am meisten davon betroffen war, davon betroffen ist und leider auch in Zukunft davon betroffen sein wird.
Jeder sexuelle Übergriff ist einer zu viel. Die einzige Studie dazu spricht von insgesamt 430[NB]000 Frauen, die in der Schweiz vergewaltigt wurden. Dabei nicht vergessen darf man die 800[NB]000 Frauen, die Opfer sexueller Übergriffe geworden sind. Heute geht es insbesondere aber auch darum, über die "Nur Ja heisst Ja"- oder die "Nein heisst Nein"-Lösung in den Artikeln 189 und 190 des Strafgesetzbuches zu diskutieren, also über die Zustimmungs- oder die Ablehnungsvariante.
Zuerst möchte ich aber festhalten, dass in der aktuellen Revision wichtige und begrüssenswerte Anpassungen vorgenommen wurden. Die Revision beinhaltet die Erweiterung des Begriffes der Vergewaltigung - diesbezüglich müssen wir uns in der Detailberatung natürlich noch finden -, eine Regelung im Bereich der sexuellen Übergriffe im Gesundheitsbereich, verschiedene Bereinigungen im Bereich des Tatbestandes der Pornografie sowie eine neue Strafbestimmung zu Revenge Porn, die vor allem auch unsere Jugend betrifft.
Bei der Einführung des Strafgesetzbuchs 1942 hiessen die Sexualdelikte "Delikte gegen die Sittlichkeit". Heute kann sich niemand mehr vorstellen, dass Nötigungstatbestandsmerkmale wie Gewalt oder Drohung nötig sind, damit man überhaupt von Vergewaltigung reden kann. Immerhin sind Sexualdelikte schwerste Rechtsverletzungen, und nochmals:[NB]Jeder[NB]sexuelle[NB]Übergriff ist einer zu viel und muss bestraft werden.
Die grüne Fraktion begrüsst es, dass die geschlechtsneutrale Formulierung des Tatbestands der Vergewaltigung aufgenommen wurde, dass sich ein Vergewaltigungstatbestand also gegen Personen beider Geschlechter richten kann. Zu begrüssen ist auch, dass der Tatbestand der Vergewaltigung ausgedehnt, der Tatbestand des sexuellen Übergriffs eingeführt und auf das Nötigungselement in den Grundtatbeständen der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung verzichtet wurde.
Aber es braucht mehr - es braucht mehr, damit sich die Opfer von sexueller Gewalt generell ernster genommen fühlen können. Viele Frauen wünschen sich, dass sie bei der Anzeigenerstattung und den Befragungen ernst genommen werden und dass es tatsächlich zu Verurteilungen kommt. Es braucht Sensibilisierungs- und Präventionskampagnen. Es braucht Polizistinnen, die sich vertieft mit der Thematik auseinandersetzen, und Staatsanwälte, die die Opfer ernst nehmen. Anhand von Studien wissen wir, dass Opfer die Täter aufgrund der drohenden Stigmatisierung nur in einem Bruchteil der Fälle anzeigen.
Die Grünen sind für die Zustimmungslösung und werden sich auch dafür einsetzen, dass wir hier, wie andere europäische Länder, vorwärtsmachen. Denn schliesslich soll Sex einvernehmlich sein. In der Detailberatung werden wir vertiefter auf die einzelnen Punkte eingehen.