Stark Jakob · Ständerat · 2022-12-05
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05
Wortprotokoll
Hier geht es nicht darum, etwas zu kürzen oder zu ergänzen. Es geht darum, ob man die Offenheit, die im Voranschlag ist, einschränken will.
Vielleicht erinnern Sie sich: Wir haben am 12. März 2020 die Motion Noser 19.3633, "Ombudsstelle für Kinderrechte", mit 23 zu 20 Stimmen knapp angenommen. Nun wird an der Umsetzung gearbeitet. Da werden verschiedene Fragen zu klären sein, insbesondere auch, wie die Ombudsstelle organisiert wird, wer sie betreibt.
Jetzt ist es so, dass relativ schnell eine Stiftung gegründet worden ist, nämlich die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz. Nun will man dieser Stiftung über den Voranschlag schon mehr Mittel zukommen lassen. Da ist es wesentlich, dass wir uns überlegen, wie die Reihenfolge ist. Und wie ist also die Reihenfolge? Richtig ist, dass wir den Bundesrat die rechtliche Grundlage ausarbeiten lassen, dass wir die heutigen Mittel auch an anderen Stellen verwenden - bei Pro Juventute oder bei der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz - und dass wir uns nicht über den Prozess des Voranschlages für die eine oder andere Organisation einspannen lassen. Das ist Sache des Bundesrates. Insbesondere braucht es eben auch eine rechtliche Grundlage, die noch zu erstellen ist.
Deshalb beantragt meine Minderheit, dass wir hier keine Vorgaben machen, sondern dass die Mittel nach bestem Wissen und Gewissen durch den Bundesrat verwendet werden - selbstverständlich auch für Kinderschutz und Kinderrechte.