AB 310967
Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05
Wortprotokoll
Meine Minderheitsanträge verlangen, dass bei Sexualstraftaten die Geldstrafe abgeschafft und der Strafrahmen erhöht wird. Durch die Anhebung des Strafrahmens wird der Handlungsspielraum der Richter nicht eingeschränkt, sondern erweitert, denn die Anpassung gibt den Richtern die Möglichkeit, bei gravierenden Fällen eine Strafe von über fünf Jahren auszusprechen.
Viele europäische Länder wie zum Beispiel auch Deutschland kennen keine Geldstrafen für Sexualstraftaten. Es ist untragbar, dass in der Schweiz für Sexualstraftaten, die zu den [PAGE 2122] schlimmsten Straftaten überhaupt gehören, Geldstrafen, oft sogar bedingte Geldstrafen ausgesprochen werden. Das ist ein Hohn gegenüber den Opfern und der Gesellschaft.
Ich beantrage, in den Artikeln 189 und 190 die Geldstrafe zu streichen. Mit Artikel 189 Absatz 3 soll ein Täter, welcher sein Opfer auf grausame Weise, mit einer gefährlichen Waffe oder einem gefährlichen Gegenstand zu sexuellen Handlungen nötigt, eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren bekommen. Somit kann verhindert werden, dass diese gefährlichen Täter mit einer bedingten Strafe davonkommen. Diese brutalen Sexualstraftäter müssen zwingend ins Gefängnis.
In Artikel 190 Absatz 3 soll gemäss Minderheit eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren gelten. Hier geht es um die qualifizierte Vergewaltigung, bei welcher dem Opfer besondere Leiden zugefügt werden, wie minutenlanges intermittierendes Würgen oder auch Verschleppung zur mehrfachen Vergewaltigung. Der Täter geht mit Grausamkeit vor und/oder verwendet gefährliche Waffen oder Gegenstände. Solche Vergewaltiger sind oft Mehrfachtäter und verüben immer wieder solche Delikte. Daher ist es besonders wichtig, sie von der Gesellschaft fernzuhalten, also wegzusperren.
Auch mit Blick auf die Kriminalstatistik ist die Anpassung des Strafrahmens dringend nötig. Die Anzahl von Vergewaltigungen hat in den letzten Jahren weiter zugenommen. Also braucht es nun Verschärfungen, um zu zeigen, dass wir solche Delikte in unserem Land nicht dulden.
Ich bin sehr empört über die Kommissionsmehrheit, welche den Täterschutz hochhält, anstatt Vergewaltiger, Kinderschänder und andere verurteilte Sexualstraftäter ins Gefängnis zu bringen. Die Gesellschaft muss dringend vor diesen Tätern geschützt werden. Die Opfer, welche ein Leben lang unter dem Erlebten leiden müssen, sollen wenigstens wissen, dass wir Gesetzgebenden verlangen, dass ihre Peiniger angemessen bestraft werden.
Ich bitte Sie, meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen, für mehr Sicherheit und Gerechtigkeit in unserem Land.