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Reimann Lukas · Nationalrat · 2022-12-05

Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05

Wortprotokoll

Jede Vergewaltigung ist eine Vergewaltigung zu viel. Die SVP-Fraktion fordert seit vielen Jahren, dass man eine Verschärfung im Strafrecht macht, dass Vergewaltiger hart bestraft werden, dass sie nicht mit einer Geldstrafe davonkommen und dass sie die Strafe auch spüren. Mit dieser "Nur Ja heisst Ja"- oder "Nein heisst Nein"-Lösung wird jetzt aber versucht, das Strafrecht für politische Ziele zu missbrauchen: Es geht nicht darum, zu strafen oder Menschen zu schützen und die Sicherheit zu stärken.

In der Praxis ist es selten bestritten, ob sexuelle Handlungen stattgefunden haben oder nicht. In der Praxis ist es aber häufig bestritten, ob diese mit Zustimmung oder ohne erfolgt sind. In vielen Fällen ist es sogar so, dass sie anfänglich mit Zustimmung stattgefunden haben, dass dann aber im Verlauf des sexuellen Treffens keine Zustimmung mehr da war. Daran ändert eine vorgängige Zustimmung auch nichts. Das Problem ist: Sie müssten für jeden Abend, den Sie mit jemandem verbringen möchten, vorher detailliert regeln, wie er verlaufen soll - nicht nur das Ja oder das Nein. Denn sonst kann immer wieder etwas vorkommen, das Sie dann vielleicht doch nicht wollen, und das würde dann bei dieser Regelung im Endeffekt zu einem Straftatbestand führen. Es könnte also jede überraschende Interaktion im Rahmen eines Geschlechtsverkehrs grundsätzlich zum Tatbestand der Schändung oder der Vergewaltigung werden. Und wenn die Person an der Zustimmung zweifeln muss, dann, das kann ich Ihnen sagen, macht der Sex auch keinen Spass mehr.

Das Beispiel Schweden zeigt sehr gut, was mit dieser Regelung passiert ist. Die Anzahl Vergewaltigungen hat um 75 Prozent zugenommen. Es sind nicht die Fälle, in denen es eindeutig ist: Das ist ein Vergewaltiger, der soll weggesperrt werden, der hat jemanden gegen seinen Willen dazu genötigt. Häufig aber ist es ein Freund, der eine Freundin - oder zukünftige Exfreundin - an einer Party trifft, der dann für acht Monate weggesperrt wird. Die Polizei in Schweden sagt, es sei heute eine Lotterie, wer verurteilt wird und wer nicht. Der Anwaltsverband in Schweden sagt, das Vieraugenprinzip beim Geschlechtsverkehr bleibe, es ändere nichts daran, dass man Aussage gegen Aussage habe, die Aussage der einen Seite und die Aussage der anderen Seite.

Von daher finde ich es falsch, wenn wir quasi eine fahrlässige Vergewaltigung einführen. Es gibt die Vergewaltigung, die hart und heftig bestraft werden soll. Es gibt keine fahrlässige Vergewaltigung, das würde alles verkomplizieren. Freuen könnten sich die Juristen und Anwälte, die bestimmt sehr viele Fälle mehr bekommen würden, rund 75 Prozent mehr. Die Sicherheit würde damit nicht gestärkt.

Letztendlich frage ich mich schon, Frau Funiciello: Werden Sie hier nicht zur Totengräberin der Achtundsechziger, und kriegen Sie einen Ehrenorden von Erzbischof Haas? Mit der Vorlage und der App, in der geregelt werden muss, wer was wie detailliert machen will, macht der Sex am Schluss auch keinen Spass mehr, und Sie sind wahrscheinlich rigider als der Papst.

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