Markwalder Christa · Nationalrat · 2022-12-05
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-05
Wortprotokoll
Frau Geissbühler, zunächst einmal möchte ich festhalten - das habe ich auch in meinem Votum hervorzustreichen versucht -, dass wir den Gerichten wirklich den Ermessensspielraum belassen müssen, damit sie im Einzelfall gerechte Urteile fällen können. Selbstverständlich gibt es Opfer, für deren "Peiniger", wie Sie die Täter vorhin genannt haben, wir es alle fair und gerecht finden, dass sie unbedingt ins Gefängnis müssen und damit keine bedingte, sondern eine unbedingte Freiheitsstrafe erhalten. Es gibt aber auch Konstellationen, bei denen der Richter[NB]davon[NB]ausgeht - und das ist unser gesetzgeberisches Konzept -, dass jemand mit einer bedingten Strafe von einer Wiederholungstat abgehalten wird, weil das Damoklesschwert der unbedingten Strafe über ihm als potenziellem Wiederholungstäter schwebt.
Beispielsweise Kollege Bregy will aber mit seinen Minderheitsanträgen, dass beim sexuellen Übergriff die Geldstrafe aus dem Gesetz gestrichen wird. Denken Sie daran, und das haben wir auch in der Kommission gehört: Es gibt durchaus auch leichtere Fälle und nicht immer nur die ganz brutale Vergewaltigung, wie wir sie beispielsweise vom Fall Emmen vor Augen haben. 90 Prozent der Opfer kennen die Täter; es sind Leute, die sie aus dem beruflichen Umfeld, aus dem Freundeskreis im Ausgang kennen.
Ich glaube, das grundsätzliche Problem besteht eher in der Frage, wann ein Opfer wirklich zur Polizei geht, wie es befragt wird und wie man auch die Staatsanwaltschaft entsprechend sensibilisieren kann, damit sich die Opfer gut aufgehoben und begleitet fühlen. Ich glaube, dort wird mit dieser Revision auch angesetzt, nicht nur beim Verzicht auf Geldstrafen, beim ausschliesslichen Verhängen von Gefängnisstrafen oder bei unnötig hohen Freiheitsstrafen als Mindeststrafen.