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preparatory:AB 311045

Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2022-12-05

Wortprotokoll

Ich habe es vorhin erwähnt: Heute wissen wir, dass Opfer die Täter aufgrund der drohenden Stigmatisierung nur in einem Bruchteil der Fälle anzeigen. Das ist wegen Schuld- oder Schamgefühlen so, aber es kann eben auch sein, dass die Leute die Täter kennen und sich auch deshalb nicht dafürhalten, diese Personen anzuzeigen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns von einem mittelalterlichen Sexualstrafrecht abwenden, nicht diesen Geist mitnehmen, sondern ein zeitgemässes Sexualstrafrecht verabschieden.

Bei der "Nein heisst Nein"-Lösung muss sich der Täter über eine ausdrücklich oder stillschweigend geäusserte Ablehnung hinwegsetzen, das Opfer muss sich aber trotzdem dagegen wehren, wenn der Täter diese Linie nicht beachtet. Eine Strafbarkeit liegt aber bei der "Nur Ja heisst Ja"-Lösung dann vor, wenn nicht ausdrückliches oder konkludentes Einverständnis gilt. Es ist wichtig, das nochmals zu unterstreichen. Es wird behauptet, die Unschuldsvermutung, der Grundsatz "in dubio pro reo", würde ausgehebelt - falsch! Die Gerichte müssen nach wie vor alle Umstände genau wie heute berücksichtigen, und die angeklagte Person kommt frei, wenn nicht klar ist, dass kein Einverständnis vorlag. Ich habe es vorhin auch gegenüber Herrn Bregy angesprochen, und er hat die Frage richtig verstanden.

Es wird auch behauptet, die Einwilligungslösung führe zu einer Beweislastumkehr, dass also der Angeklagte den Beweis für das Vorliegen der Einwilligung erbringen müsse. Auch das ist falsch, denn auch hier müssen die Gerichte eben den Beweis erbringen und die fehlende Einwilligung zeigen können. Man kann nicht jemanden irgendwie anschuldigen und etwas behaupten, was nur einer Möglichkeit entspricht. Notabene kann es ja auch heute noch zu solchen Fällen kommen. Diese Möglichkeiten werden wir mit einer Änderung natürlich auch nicht wegschaffen können. Es bleibt also weiterhin Sache der Staatsanwaltschaft und der Gerichte, die gesamten Umstände zu berücksichtigen und die Einzelfälle zu prüfen.

Es wird auch behauptet, dass die "Nur Ja heisst Ja"-Lösung falsche Erwartungen wecken würde. Dies ist auch falsch, weil wir vor einem Paradigmenwechsel stehen. Was bringt uns ein Paradigmenwechsel, wenn der Fokus nicht stärker auf dem Verhalten des Handelnden und nicht auf jenem des[NB]mutmasslichen Opfers liegt? Was bringt uns ein Paradigmenwechsel, wenn wir mittelalterliches Gedankengut in modernste Worte einpacken, aber den Richtungswechsel nur halbherzig vornehmen?

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, deshalb werden wir die Minderheitsanträge I (Bregy), II (Nidegger) und III (Reimann Lukas) ablehnen und bei der "Nur Ja heisst Ja"-Zustimmungslösung bleiben. Wir werden den Minderheitsantrag Bellaiche unterstützen, weil dieser der Sache viel gerechter wird. Die Minderheitsanträge V (Geissbühler) und III (Reimann Lukas) werden wir ablehnen, weil wir der Meinung sind, dass für die Gerichte im Einzelfall weiterhin Ermessensspielraum gegeben sein muss und dass hier auch viel mehr getan werden kann, wenn wir das Ganze breiter anschauen. Daher unterstützen wir den Minderheitsantrag IV (von Falkenstein).