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AB 311051

Geissbühler Andrea Martina · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05

Wortprotokoll

Im Antrag meiner Minderheit I zu Artikel 187 Absatz 1 geht es um sexuelle Handlungen mit Kindern. Hier will ich einerseits die Geldstrafe abschaffen und andererseits den Strafrahmen auf ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöhen.

Sexuelle Handlungen und Übergriffe, insbesondere an Kindern, sind die schlimmsten Delikte überhaupt. Oft werden Kinder jahrelang sexuell misshandelt, ohne dass es jemand merkt oder der Polizei meldet. Damit es zu einer Verurteilung kommt, müssen genügend Beweise vorliegen, was für die Opfer oft ein schlimmes Verfahren bedeutet. Menschen, die als Kind sexuell misshandelt wurden, leiden ihr Leben lang unter dem Erlebten.

In der Bevölkerung gibt es gegenüber Kinderschändern keine Toleranz. Es begreift auch niemand, dass wegen Kindsmissbrauch Verurteilte mit Geldstrafen davonkommen. Die Statistik zeigt das Unfassbare: Knapp 50 Prozent der Verurteilten erhalten eine Geldstrafe, 44 Prozent sogar nur eine bedingte Geldstrafe. Das bedeutet, dass mit der heutigen Rechtsprechung sexuelle Handlungen und Übergriffe an Kindern wie ein Diebstahl beurteilt werden können. Dies muss dringend geändert werden. Schwere Formen von sexuellen Übergriffen an Kindern müssen zwingend mit Gefängnis bestraft werden. Da es sich in vielen Fällen um Wiederholungstäter handelt, muss es möglich sein, sie auch mit mehr als fünf Jahren Haft zu bestrafen. Nur so können unsere Kinder, die Verletzlichsten und Hilfsbedürftigsten in unserer Gesellschaft, geschützt werden.

Das Gleiche gilt für Artikel 188 Absatz 1 bezüglich sexueller Handlungen mit Abhängigen. In vielen westlichen Ländern sind die Verbrechen der sexuellen Nötigung, der Vergewaltigung und des Missbrauchs von urteils- und widerstandsunfähigen Personen mit mehrmonatigen bis mehrjährigen Mindeststrafen belegt. So bekommt zum Beispiel mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe, wer in Deutschland wegen einer sexuellen Handlung an einem behinderten Opfer verurteilt wird. In der Schweiz hingegen wird die orale, vaginale oder anale Penetration eines behinderten Opfers oft mit einer Geldstrafe abgegolten. Dieses Verständnis von Verbrechen und Strafe, welches derzeit den politischen Mainstream dominiert, ist verwerflich und kann nicht akzeptiert werden. Auch mit diesem Antrag meiner Minderheit II will ich die Geldstrafe abschaffen und verlange eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

Bei meinem dritten Minderheitsantrag geht es um Pornografie von und mit Kindern unter 16 Jahren. Kinder und minderjährige Jugendliche sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft. Sie brauchen einen besonderen Schutz. Ich beantrage deshalb, in Artikel 197 Absätze 1, 3, 4 und 5 die Geldstrafen zu streichen, sodass nur noch Freiheitsstrafen möglich sind. Es kann nicht sein, dass Minderjährige für pornografische Produktionen eingesetzt werden. Wir müssen uns im Klaren sein, dass dies oft nur der erste Schritt der Peiniger ist, um Kinder gefügig zu machen und ausbeuten zu können. Kinder gehören zu einer besonders verletzlichen Bevölkerungsgruppe, und deswegen bitte ich Sie, meinem Minderheitsantrag zur Abschaffung der Geldstrafe zuzustimmen, denn solche Taten können mit gar nichts gerechtfertigt werden.

Das Ziel der anstehenden Gesetzesrevision sollte ein Sexualstrafrecht sein, das an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst ist und seinen Namen verdient. Wir müssen vom vorgesehenen Soft-Strafen-Kurs mit lächerlichen Geldstrafen für sexuelle Handlungen und Übergriffe an Kindern wegkommen. Dies kann nur mit der von der Minderheit vorgeschlagenen Anpassung der drei Gesetzesartikel erreicht werden.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Minderheitsanträgen zuzustimmen.