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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-12-05

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-12-05

Wortprotokoll

In Block 2 behandeln wir insbesondere die Straftaten gegen Minderjährige. Hier schützen wir als Gesetzgeber die ungestörte sexuelle Entwicklung von Unmündigen und bewahren Minderjährige vor ausbeuterischen Sexualkontakten.

Leider hält die Kommission für Rechtsfragen auch hier an den Geld- und Bewährungsstrafen fest, mit der Begründung, dass sie den Gerichten viel Spielraum lassen wolle. Unser Rat sollte aber auch hier klare Signale an die Richter senden, wie beispielsweise bei Artikel 188 StGB: Damit wird bestraft, wer sexuelle Handlungen mit einem abhängigen jungen Menschen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren vornimmt, der zum Täter bzw. zur Täterin in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, das ausgenützt wird. Es handelt sich um ein Betreuungsverhältnis wie Vormund, Lehrer, Ferien- oder Pfadilagerleiter oder Sporttrainer. Die Mehrheit will hier weiterhin Geldstrafen zulassen. Diese wollen wir mit der Minderheit II (Geissbühler) ausschliessen.

Für den klassischen Kindsmissbrauch im Sinne von Artikel 187 StGB sind nach wie vor keine Mindeststrafen vorgesehen, sodass bedingte Geldstrafen weiterhin möglich sind; so will es leider die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen. Eine Mindeststrafe von einem Jahr würde eine Geldstrafe ausschliessen. Geldstrafen sind für Bagatelldelikte wie Zechprellerei sinnvoll, aber sicher nicht für Kinderschänder. Zu Recht herrscht für sexuelle Handlungen mit Kindern und für Kinderpornografie in der Bevölkerung nicht das geringste Verständnis. Nichts, aber auch gar nichts an solchen Taten ist zu rechtfertigen.

Ein Blick auf die Statistik zeigt, wie unsere Richter Milde walten lassen, weil Mindeststrafen fehlen: Zwischen 2007 und 2020 wurden insgesamt 4466 Verurteilungen aufgrund von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen ausgesprochen. Nur 18 Prozent der verurteilten Kinderschänder erhielten eine unbedingte Freiheitsstrafe und mussten also hinter Gitter. Eine teilbedingte Freiheitsstrafe gab es in 7 Prozent der Verurteilungen. In 25 Prozent der Verurteilungen wurde eine bedingte Freiheitsstrafe verhängt. Mit Abstand am häufigsten liessen es die Richter bei blossen Geldstrafen bewenden, nämlich bei 48 Prozent und somit bei nahezu der Hälfte aller Verurteilungen. Dabei wurden wiederum sehr viele Geldstrafen, nämlich 44 Prozent, nur bedingt ausgesprochen. Die Schweizer Gerichte verhängen also mit Vorliebe bedingte Geld- und Freiheitsstrafen.

Sexueller Missbrauch an einem Menschen unter 16 Jahren - das sind Säuglinge, das sind Kleinkinder, Primarschüler oder Teenager - ist für den Betroffenen ein äusserst gravierendes, traumatisches Erlebnis. Auch hier irritiert die Begründung der Linken: Sie fordert unter anderem gewaltfreie Erziehung oder will, dass Ohrfeigen als Strafe verboten werden. Aber keine ihrer Vertreterinnen und keiner ihrer Vertreter hat höheren Strafen bei sexuellem Missbrauch zugestimmt.

Bagatellcharakter haben beispielsweise die folgenden Urteile: 2016 wurde ein Türke vom Kreisgericht See-Gaster zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt, obwohl er eine 16-Jährige vergewaltigt und andere Kinder sexuell genötigt hatte. Kürzlich fand der Prozess gegen einen Eritreer statt, der das sechsjährige Kind von Kollegen vergewaltigt hatte. Ins Gefängnis musste der 33-Jährige aber bloss ein Jahr. An einer Chilbi missbrauchte ein Südamerikaner 2019 ein 15-jähriges Mädchen mehrfach sexuell, und zwar in allen[NB]hässlichen Facetten. Dem Verurteilten wurde eine 24-monatige bedingte Freiheitsstrafe auferlegt. "Bedingt" heisst: Wird der Täter innerhalb der ihm auferlegten Probezeit nicht wieder straffällig, muss er keinen einzigen Tag im Gefängnis absitzen.

Sexualstraftäter inklusive Kinderschänder sind sehr oft Wiederholungstäter. Die Linke gibt unverhohlen zu, keine Straftäter ausweisen zu wollen. Also haben wir auch hier vollstes Verständnis und Wohlwollen der Linken für die Interessen von Schwerverbrechern. Eine präventive Massnahme wäre, die Ausschaffungs-Initiative konsequent anzuwenden. Vor zwei Jahren wurde das in 40 Prozent der Fälle gemacht, letztes Jahr nur in 34 Prozent.