Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2022-12-05
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-12-05
Wortprotokoll
Es geht bei diesem Minderheitsantrag von Falkenstein um einen Ausbau in Artikel 198 zu sexuellen Belästigungen. Nach der derzeitigen gesetzlichen Lage sind verbale sexuelle Belästigungen nur dann strafbar, wenn sie in grober Weise erfolgen. Es gibt jedoch Vorkommnisse, die von der Formulierung "in grober Weise" nicht abgedeckt werden. Ein Beispiel, das in der Kommission genannt wurde: wenn eine Person am Arbeitsplatz wiederholt sexuell belästigt wird und nicht ausweichen kann.
Der hier vorliegende Minderheitsantrag möchte zwei Dinge ergänzen. Einerseits soll "aufdringlich" zu "in grober Weise" hinzugefügt werden, andererseits sollen auch sexuelle Belästigungen durch andere sexuell konnotierte Verhaltensweisen unter Strafe gestellt werden. Somit können andere verbale Belästigungen wie das sogenannte Catcalling, Pfiffe und andere Laute geahndet werden. Oder es sind Gesten darunter zu verstehen, die klar sexuell zu deuten sind.
Eine repräsentative GFS-Studie aus dem Jahr 2022 zeigt, wie wichtig die Ergänzung der Bestimmung ist, gerade für junge Menschen, die besonders stark betroffen sind. 64 Prozent der Befragten kennen persönlich Frauen, die sexuell belästigt wurden. Dabei sind verschiedene Formen sexueller Belästigung weit verbreitet, und grosse Teile der befragten Frauen haben auch selber bereits unterschiedlichste Belästigungsformen erlebt. Die Formen unterscheiden sich, jedoch sind 61 Prozent der Frauen zwischen 16 und 39 Jahren aufdringlichen Kommentaren über die körperliche Erscheinung ausgesetzt. Die Studie zeigt zudem auch, dass am meisten sexuelle Belästigungen, nämlich rund 56 Prozent der Belästigungen, im öffentlichen Raum - auf der Strasse, in der Badi oder in Bars - stattfinden. Ich bitte Sie deshalb, dieser wichtigen Präzisierung zuzustimmen, die die Minderheit von Falkenstein, die ich hier vertrete, beantragt.
Zudem weise ich darauf hin, dass die Schweiz auch nach dieser Revision immer noch eine schwache Gesetzeslage bei der Verfolgung von sexueller Belästigung aufweist. Die grüne Fraktion würde es im Grundsatz sehr begrüssen, wenn sexuelle Belästigung als Vergehen geahndet würde. Im Ausland werden sexuelle Belästigungen restriktiver bestraft. Das Strafgesetzbuch Frankreichs droht bei sexueller Belästigung mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, in bestimmten schweren Fällen von drei Jahren. In Belgien droht eine Freiheitsstrafe von vierzehn Tagen bis zu zwei Jahren und/oder eine Busse von 50 bis 300 Euro. In Spanien drohen bei solchen Verhaltensweisen Freiheitsstrafen bis zu vierzehn Monaten.
Ich bitte Sie, die bestehende Lücke in Artikel 198 mit den Zusätzen "aufdringlich" und "konnotierte Verhaltensweisen" zu schliessen.