Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2022-12-05
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-12-05
Wortprotokoll
Die Motion 22.3369 beauftragt den Bundesrat, einen neuen Nationalen Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel zu erstellen, und zwar unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Evaluation des NAP 2017-2020. Die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wurde am 28. März dieses Jahres eingereicht. Der Bundesrat hat die Motion am[NB]25.[NB]Mai zur Annahme beantragt, und der Ständerat hat die Motion im Juni einstimmig angenommen. Die Behandlungsfrist läuft bis zur laufenden Wintersession. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom[NB]21.[NB]Oktober die von ihrer Schwesterkommission eingereichte und vom Ständerat angenommene Motion vorberaten.
Nun zu den Erwägungen in unserer Kommission: Aus Sicht der Kommissionsmehrheit braucht es einen neuen NAP gegen Menschenhandel, in dem die Empfehlungen der Evaluation des NAP 2017-2020 berücksichtigt werden. Die Evaluation hat deutlich gezeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf und das Bedürfnis nach einem NAP bestehen. In der Schweiz wirken viele staatliche und nichtstaatliche Akteure an der Bekämpfung von Menschenhandel mit oder engagieren sich für den Schutz von Opfern. Das Vorgehen der Schweiz soll weiterhin interdisziplinär ausgerichtet sein. Zu den wichtigen Themen des NAP zählen die Ausbeutung der Arbeitskraft, die Stärkung der Hilfe für die Opfer und deren Schutz wie auch eine stärkere Priorisierung und Harmonisierung der Menschenhandelsbekämpfung in der Schweiz. Der Entwurf des neuen NAP orientiert sich genau an den Erkenntnissen der erwähnten Evaluation.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass der neue NAP auch die illegale Schleusung von Migrantinnen und Migranten behandeln sollte. In der Kommission wurde eine entsprechende Ergänzung des Motionstextes beantragt. Die Frage wurde diskutiert und die Problematik erkannt. Die Kommission sprach sich jedoch mit 17 zu 7 Stimmen gegen eine Ausweitung der Motion aus, mit dem Argument, dass dieser NAP nicht weiter überladen werden sollte und dass Dringlichkeit zur Umsetzung bestehe. Ausserdem hat die Verwaltung bereits Arbeiten in diesem Sinne eingeleitet, die in einen neuen NAP ab 2023 münden sollen. Die Kommissionsminderheit lehnt die vorliegende Motion ab, weil der beantragten Ausweitung nicht stattgegeben wurde.
Die Kommissionsmehrheit - das Resultat betrug 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen - beantragt Ihnen, die Motion des Ständerates anzunehmen. Sie betont, dass mit der Ausarbeitung des neuen Nationalen Aktionsplanes gegen Menschenhandel zeitnah eine verbesserte Koordination zwischen Bund und Kantonen und den verschiedenen Akteuren, die sich gegen Menschenhandel engagieren, angestrebt wird.
In diesem Sinne beantragt die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, die vom Ständerat einstimmig angenommene Motion gutzuheissen.