Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-06
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-06
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Gesetzgebung so anzupassen, dass bei unadressierter Briefkastenwerbung vom geltenden Opt-out-System zu einem Opt-in-System gewechselt wird. Werbung soll nur erhalten, wer dies explizit möchte. Diese Regelung soll hingegen nicht für Sendungen gelten, auf welche sich die Zustellorganisationen mit den Konsumentenschutzorganisationen geeinigt haben.
Die Kommission beantragt mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen.
Was ist nun die Begründung der Motionärin respektive des Nationalrates? Mit einer solchen Lösung könnten künftig unnötige Papierabfallberge vermieden werden. Nachhaltigkeit beginne vor der Haustür und damit im eigenen Briefkasten. Zudem entspreche es einem liberalen Lösungsansatz, es zu sagen, wenn man etwas wolle, und eben nicht, es zu sagen, wenn man etwas nicht wolle. Tatsache sei, dass viel zu viel unerwünschte Werbung im Briefkasten und danach direkt im Müll lande, sei es, weil kein Kleber angebracht wurde, sei es, weil der Kleber nicht beachtet wurde.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion und begründet das wie folgt: Der Lösungsansatz der Motion ziele auf einen Systemwechsel beim Willensäusserungsrecht der Empfängerinnen und Empfänger ab. Heute übten diese ihr Annahmeverweigerungsrecht aus, indem sie einen "Stopp Werbung"-Kleber an ihrem Briefkasten anbrächten. Dies sei eine einfache und zielführende Massnahme, um unerwünschte Werbesendungen zu reduzieren. Diese oder ähnliche Aufkleber seien von der Schweizerischen Post und den privaten Zustellorganisationen zu beachten und würden in der Regel auch beachtet. Das heutige Opt-out-Prinzip gelte seit mehreren Jahrzehnten und sei in der Bevölkerung gut bekannt. Die Anzahl an Briefkästen mit "Stopp Werbung"-Klebern sei hoch. Der Nutzen eines Systemwechsels sei fraglich und stehe in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem damit einhergehenden Aufwand.
Zu den Erwägungen der Kommission: Die Kommissionsmehrheit teilt die Haltung des Bundesrates. Sie ist der Auffassung, dass ein Systemwechsel beim Willensäusserungsrecht der Empfängerinnen und Empfänger von Werbesendungen, wie ihn die Motion fordert, keinen Mehrwert bringt. Stattdessen würden insbesondere Vereine vor eine Herausforderung gestellt, da sie die lokale Bevölkerung dann nur noch schwerlich erreichen könnten. Um das Ziel der Vermeidung unnötiger Abfallberge zu erreichen, welche durch nicht gewollte Werbung entstehen, erachtet es die Kommission als zielführender, direkt bei den werbenden Unternehmen anzusetzen.
Aus diesen Gründen beantragt die Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.