Joder Rudolf · Nationalrat · 2003-03-10
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-10
Wortprotokoll
Dieser Parlamentarischen Initiative liegt das Swissair-Debakel zugrunde. Im Herbst 2001 wurden im Dringlichkeitsverfahren unter Ausschluss des Parlamentes sehr hohe Kredite bewilligt. Obwohl die Ausgabenkompetenz grundsätzlich beim Parlament liegt, wurde dieses in die Zuschauerrolle versetzt.
Nach geltendem Recht beurteilt primär der Bundesrat, ob eine dringliche Situation gegeben ist oder nicht, und zwar in jedem Fall und ungeachtet der Kredithöhe. Wird die Situation als dringlich eingestuft, hat dies zur Folge, dass die ordentlichen Finanzkompetenzorgane ausgeschaltet werden. Der Bundesrat entscheidet allein, ob es im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes möglich ist, vorgängig die Zustimmung der Finanzdelegation einzuholen oder nicht. Wenn der Bundesrat zur Auffassung gelangt, dass die Finanzdelegation nicht beigezogen werden kann, dann hat er im Dringlichkeitsfall eine unbegrenzte Ausgabenkompetenz.
Das Parlament ist kraft Verfassung die oberste Staatsgewalt und trägt die Budgetverantwortung. Es geht nun nach Meinung der SVP nicht an und wird auch vom Volk nicht verstanden, wenn diese klare Zuständigkeit nur mit dem Hinweis auf Dringlichkeit umgangen und ausgehöhlt werden kann. Es zeigt sich hier klar ein Demokratiedefizit; die demokratische Kontrolle muss verbessert werden.
Dieser unbefriedigende Sachverhalt soll mit der Initiative korrigiert werden. Der Vorstoss verlangt konkret zwei Änderungen im Finanzhaushaltgesetz. Er fordert mit einer Neuformulierung von Artikel 18, dass der Bundesrat nicht wie bisher unbegrenzt, sondern nur bis zu einem Maximalbetrag von 100 Millionen Franken einen dringlichen Nachtragskredit, wenn möglich unter Einholung der Zustimmung der Finanzdelegation, beschliessen kann. Wenn die Ausgabe den Betrag von 100 Millionen Franken überschreitet, so ist in jedem Falle die Zustimmung der eidgenössischen Räte einzuholen. Das Gleiche wird in Artikel 31 des Finanzhaushaltgesetzes bezüglich der dringlichen Verpflichtungskredite verlangt. Die SVP-Fraktion verlangt also eine Begrenzung der Ausgabenkompetenz des Bundesrates und den allfälligen Miteinbezug der Finanzdelegation im Dringlichkeitsverfahren und schlägt als Grenze den Betrag von 100 Millionen Franken vor.
Wir vertreten die Auffassung, dass es im heutigen Kommunikationszeitalter durchaus möglich ist, in dringlichen Fällen und in dringlichen Situationen kurzfristig eine ausserordentliche Sitzung der eidgenössischen Räte einzuberufen. Wesentlich scheint in diesem Zusammenhang, dass zwischen Notrecht und Dringlichkeit unterschieden wird: Wenn es um existenzielle Fragen des Staates geht, muss der Bundesrat im Rahmen des Notrechtes ganz klar in jedem Falle handeln können; bei blosser Dringlichkeit hingegen muss abgewogen werden zwischen der Handlungsfreiheit des Bundesrates und der Respektierung des Demokratieprinzips. Die SVP-Fraktion vertritt die Meinung, dass im Dringlichkeitsfall bei höheren Beträgen - eben z. B. ab 100 Millionen Franken - das Parlament nicht ausgeschaltet, sondern beigezogen werden muss.
Die Staatspolitische Kommission beantragt mit 17 zu 5 Stimmen sehr deutlich, dieser Initiative Folge zu geben. Ich bitte Sie, es ihr gleichzutun.