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Friedl Claudia · Nationalrat · 2022-12-06

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-06

Wortprotokoll

Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung vom 27. Juni mit den im Jahr 2021 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen befasst. Dabei handelt es sich um alle Verträge, die von einem Departement, einer Gruppe oder einem Bundesamt abgeschlossen wurden. Verträge, die das Parlament, also wir hier drinnen, behandelt und genehmigt hat, fallen nicht darunter.

Im Jahr 2021 wurden 506 neue Verträge eingegangen. Das ist ein kleiner Rückgang gegenüber dem Vorjahr, in dem 518 Verträge eingegangen wurden. Alle Departemente haben Verträge abgeschlossen. Mit 361 Verträgen ist das EDA erwartungsgemäss am stärksten beteiligt. Neben den neuen Verträgen wurden insgesamt auch 321 Vertragsänderungen vorgenommen.

Die Aussenpolitische Kommission hat die Verträge darauf zu prüfen, ob sie tatsächlich in die Zuständigkeit des Bundesrates fallen oder dem Parlament vorgelegt werden müssten. Dies kann das Parlament dann nachträglich per Motion verlangen. Ich kann es jetzt schon vorwegnehmen: Die Kommission beantragt keine Änderung per Motion.

Die Kommission erkundigte sich nach dem Grund der markanten Steigerung der Vertragsanpassungen in den Schengen/Dublin-Verträgen. Diese zahlreichen Vertragsanpassungen sind mit der Weiterentwicklung im Schengen/Dublin-Besitzstand zu begründen. Die gehäufte Anzahl ist zur Hauptsache auf drei kumulative Effekte zurückzuführen: erstens auf eine erhöhte Rechtsetzung innerhalb der EU, zweitens auf die veränderten institutionellen Rahmenbedingungen seit dem Vertrag von Lissabon, wodurch vermehrt Rechtsetzungsbefugnisse an die Europäische Kommission delegiert werden, und drittens auf die Notwendigkeit zum Erlass von inhaltlich gleichlautenden Rechtsakten.

Ein zweiter, informeller Schwerpunkt lag auf den Folgen von politischen Instabilitäten in Partnerländern wie beispielsweise Burkina Faso, Mali oder Myanmar für die bestehenden Verträge. In solchen Fällen kann es vorkommen, dass der Bundesrat und die Verwaltung laufende Verhandlungen und Verfahren einfrieren und aussetzen müssen. Am Beispiel von Burkina Faso wurde aber dargelegt, dass die Projekte der Entwicklungszusammenarbeit vom Putsch kaum betroffen waren und keinen grösseren operativen Störungen unterlagen. Im Sinne der Zielerreichung der Entwicklungsprogramme im Bereich Forstwirtschaft und Weidewirtschaft und damit der Resilienz der Haushalte wurden die Programme[NB]weitergeführt[NB]und die dazu notwendigen Verträge abgeschlossen.

Ansonsten gab der mit vielen Tabellen übersichtlich gestaltete Bericht wenig zu diskutieren.

Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, ohne zusätzliche Anträge an den Bundesrat vom Bericht über die 2011 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge Kenntnis zu nehmen.