Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-06
Wortprotokoll
Die Motion will Endverbraucherinnen und Endverbrauchern mit eigener Stromproduktion einen besseren Zugang zum Verteilnetz verschaffen. Dafür soll insbesondere der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ausgebaut werden, und die Transportkosten bei der Nutzung des öffentlichen Verteilnetzes sollen entfallen.
Der Bundesrat hat im November die Energieverordnung angepasst, und zwar so, dass der ZEV noch attraktiver wird. Ab dem 1. Januar des nächsten Jahres darf ein ZEV auch Grundstücke einschliessen, die nicht direkt miteinander verbunden sind. Solange das öffentliche Verteilnetz nicht benutzt wird, soll sich der ZEV frei ausdehnen können. Das ist eine wichtige Ausweitung der Möglichkeit,[NB]den[NB]dezentral[NB]produzierten[NB]Strom an andere weiterzuverkaufen.
In der Herbstsession haben Sie sogenannte lokale Energiegemeinschaften in den Mantelerlass aufgenommen, ich habe das heute Morgen schon einmal erwähnt. Damit ist die zentrale Forderung der Motion bereits erfüllt. [PAGE 1173]
Die Motion verlangt aber noch etwas Zweites: Sie fordert eine umfassende Befreiung vom Netznutzungsentgelt. Wir sind der Meinung, dass das weder fair noch verursachergerecht noch ökonomisch sinnvoll wäre. Denn es würde bedeuten, dass die verbleibenden Endverbraucherinnen und Endverbraucher, also diejenigen, die sich keinem ZEV und keiner lokalen Energiegemeinschaft anschliessen können, die gesamten Netznutzungskosten alleine tragen müssten. Deshalb haben Sie im Mantelerlass vorgesehen, dass lokalen Energiegemeinschaften eine begrenzte Befreiung von den Netznutzungsentgelten gewährt wird; einen Teil sollen aber natürlich auch sie beitragen. Aus unserer Sicht ist die Motion daher bereits umgesetzt, im Sinne Ihres Beschlusses zum Mantelerlass und mit der Verordnungsanpassung, die der Bundesrat bereits vorgenommen hat.
Wir bitten Sie in Übereinstimmung mit Ihrer Kommission, die Motion abzulehnen.