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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2022-12-06

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-12-06

Wortprotokoll

1998 wurde das Bundesgesetz über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe in einer Referendumsabstimmung deutlich angenommen. Der Schweizerische Nutzfahrzeugverband (Astag) hatte damals das Referendum ergriffen. Heute, fast ein Vierteljahrhundert später, höre ich auch von Transporteuren, dass sie sehr gut mit dem System leben, ja sogar froh darum sind, dass es dazu beiträgt, dass Transitfahrten durch die Schweiz für ausländische Transporteure nur beschränkt attraktiv sind. Allerdings braucht auch ein gutes System gelegentlich ein Facelifting, hier unter anderem, um mit dem technischen Fortschritt mitzuhalten. Dabei geht es um zwei Themenbereiche, in denen Anpassungen verlangt respektive ermöglicht werden.

Da ist die Anpassung der Abgabenerhebung und -höhe aufgrund der Weiterentwicklung der Fahrzeuge, insbesondere im Bereich der Antriebstechnologie. Dazu haben beide Räte vor einem Jahr eine Motion angenommen, die nun in Bearbeitung ist. Das ist jedoch nicht das Thema der vorliegenden Gesetzesrevision. Ebenso wenig soll mit dieser Vorlage eine Anpassung der Abgabenhöhe erfolgen. Hier geht es nun einzig und allein um die Anpassung der Technik bei der Erhebung der abgaberelevanten Daten. Die heute eingesetzten Geräte sind bald am Ende der technischen Lebensdauer und müssen abgelöst werden. Daraus ergibt sich die Gelegenheit, das System grundsätzlich zu überdenken, einen Blick über die Grenzen zu werfen und die Zuständigkeiten zwischen staatlichen Stellen und privaten Anbietern neu zu regeln.

Die Grünliberalen begrüssen es sehr, dass diese Chance ergriffen wurde. Während die Schweiz Vorreiterin bei der Einführung einer leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe war, hat Europa inzwischen insbesondere beim länderübergreifenden Verkehr die Führung übernommen und Richtlinien zur Interoperabilität elektronischer Mautsysteme erlassen. Damit werden die europäischen Staaten verpflichtet, den European Electronic Toll Service (EETS) anzuwenden. Das bedeutet eine Entlastung der Transporteure, die nicht in jedem Land andere Geräte und Abrechnungssysteme anwenden müssen.

Die Schweiz bietet EETS heute schon für ausländische Transporteure an. Aber auch inländische Transporteure sollen von den administrativen Vereinfachungen profitieren können, die sich durch die Digitalisierung ergeben. Die Einsparungen für die Transportbranche beim Umstieg auf die neue LSVA werden auf 176 Millionen Franken geschätzt.

Mit der LSVA III schlägt der Bundesrat ein System vor, das viele Vorteile aufweist. Es nutzt die Fortschritte in der Digitalisierung, es ist kompatibel mit dem EETS, es bringt Einsparungen beim administrativen Aufwand im Betrieb, und es macht die grenzüberschreitende Abfertigung effizienter. Die Grünliberalen begrüssen auch explizit, dass die Bundesverwaltung von der Entwicklung und dem Betrieb des Systems entlastet wird, da es von Privaten angeboten werden kann. Wir erwarten, dass der europäische Markt die Grösse aufweist, dass es eine Auswahl von Angeboten und damit auch einen Markt für ein solches System gibt, das in der Schweiz zugelassen ist und das die Transporteure auswählen können.

In der ganzen Positivliste gibt es aber noch ein Detail, das quer in der Landschaft steht. Damit komme ich zu meinem Minderheitsantrag: Bürokratieabbau und Kosteneinsparungen - während der Budgetdebatten haben wir diese Schlagworte immer wieder von rechts gehört. Auch uns Grünliberalen liegen sie am Herzen, und wir vergessen sie auch dann nicht, wenn eine Vorlage scheinbar gegen die Interessen unserer Klientel geht. Kommt dazu, dass uns eine hohe Europakompatibilität wichtig ist.

Aus diesen Gründen habe ich meinen Minderheitsantrag eingereicht, der eine vereinfachte Bemessung der LSVA für Anhänger erlauben würde. Der Bundesrat könnte zulassen, dass sich die Berechnung des Anhängergewichts nur auf die Anzahl Achsen abstützt. Das ist der europäische Standard, der nur für die Anhänger vorgesehen ist, also nicht für das Gesamtgewicht oder für Zugfahrzeuge, wie es vorhin erwähnt wurde. Es würde der Bundeskasse Einsparungen von 50 Millionen Franken in zehn Jahren bringen - das sind 10 Prozent der gesamten Kosten für die LSVA III.

Mein Minderheitsantrag entspricht direkt der Vernehmlassungsvorlage und somit dem, was der Bundesrat ursprünglich wollte. Als Begründung für den Gesinnungswandel wird, wenig überzeugend, der Widerstand der Branche angegeben. Dabei wird aus der Branche sehr stark mit der Befürchtung steigender Abgaben argumentiert, ein Argument, das Bundesrat Maurer in der Kommission selber entkräftet hat, indem er bestätigte, dass es zwar zu Verschiebungen von Kosten zwischen den einzelnen Transporteuren kommen kann, insgesamt aber steige die Abgabenlast durch die Umstellung auf die vereinfachte Anhängerbemessung nicht.

Damit geht es beim Festhalten der Kommissionsmehrheit am Status quo um finanzielle Vorteile eines Teils der Branche zulasten eines anderen Teils. Es geht um Kosten von 50 Millionen Franken zulasten der Bundeskasse und zulasten von mehr Europakompatibilität.

Wenn Sie dies nicht unterstützen wollen, unterstützen Sie bitte die grünliberale Fraktion und den Minderheitsantrag Schaffner.