Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-06
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-06
Wortprotokoll
Mit dieser Motion will der Nationalrat den Bundesrat beauftragen, die Netztarifierung im Strombereich anzupassen. Es geht dabei um die Integration der dezentralen Produktion von erneuerbarem Strom, insbesondere in Bezug auf die Fotovoltaik, aber auch in Bezug auf die Speicher. Ich kann hier eigentlich nahtlos an die vorherige Motion anschliessen.
Vor zwei Jahren hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme grundsätzlich mit dem Anliegen einverstanden erklärt. Mein Departement hat dann die erforderlichen Arbeiten mit einer ausführlichen Grundlagenstudie sofort an die Hand genommen. Die Ergebnisse sind in den[NB]Mantelerlass, das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, eingeflossen. Der Bundesrat hat im[NB]Mantelerlass wichtige Gesetzesänderungen im Sinne dieser Motion vorgeschlagen. Das betrifft insbesondere die Regulierung von Flexibilitäten; das heisst, wer in der Stromeinspeisung bzw. im Stromverbrauch flexibel ist, wird künftig dafür entschädigt. Wir haben das im Rahmen [PAGE 1170] des[NB]Mantelerlasses diskutiert. Flexibilität ist im Strombereich die neue Währung. Ich denke, dessen müssen wir uns sehr bewusst sein.
Im Rahmen des Mantelerlasses haben Sie die Weichen gestellt. Darüber bin ich sehr froh, denn diese Flexibilität ermöglicht die Integration der dezentral produzierten erneuerbaren Energien. Das heisst, der Mantelerlass will auch die regulatorischen Anforderungen an eine dynamische Tarifgestaltung verringern. Weiter ist vorgesehen, den Netzbetreibern auf Verordnungsstufe mehr Tarifierungsfreiheit zu geben, wenn die Netznutzer intelligente Messgeräte verwenden. In der Herbstsession sind Sie, wie gesagt, dem Bundesrat in all diesen Punkten gefolgt.
Hinzu kommt jetzt das Modell einer lokalen Elektrizitätsgemeinschaft, das Sie im Herbst ebenfalls in den Mantelerlass aufgenommen haben. Dieses Modell ermöglicht es, lokal aus Fotovoltaik erzeugten Strom über das öffentliche Netz in einem abgegrenzten Netzgebiet zu verkaufen. Zur Förderung des Modells wird auch eine erhebliche Reduktion der Netznutzungsentgelte vorgenommen, und zwar um 25 Prozent der überliegenden Netznutzungsentgelte.
Das heisst, Sie haben im Rahmen des Mantelerlasses wesentliche Forderungen der Motion berücksichtigt. Das sieht auch Ihre Kommission so und beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion. Auch der Bundesrat beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen und damit Ihrer Kommission zu folgen.