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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-03-10

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-03-10

Wortprotokoll

Das Bundesgericht hat in einem Entscheid vom 17. Januar dieses Jahres festgehalten, dass sich Schweizerinnen und Schweizer nicht direkt auf das Freizügigkeitsabkommen mit den EU- und Efta-Staaten berufen können. Dieses sieht beim Familiennachzug eine günstigere Regelung vor als das geltende Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Das Abkommen erlaubt insbesondere den Nachzug aller Familienangehörigen in auf- und absteigender Linie, wenn ihnen Unterhalt gewährt wird; das Anag regelt nur den Nachzug des Ehegatten und der minderjährigen Kinder. Dadurch ergibt sich eine Ungleichbehandlung der Familienangehörigen aus Drittstaaten von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber solchen Familienangehörigen von Personen aus den EU- und Efta-Staaten.

Dies verstösst nach Meinung des Bundesgerichtes gegen das Gleichbehandlungsgebot. Es hielt fest, dass es Sache des Gesetzgebers sei, diese Diskriminierung im Anag zu beseitigen. Eine umfassende Neuregelung des Familiennachzugs ausserhalb des Freizügigkeitsabkommens ist denn auch mit dem neuen Ausländergesetz geplant. Es wird zurzeit von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates behandelt. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht für Schweizerinnen und Schweizer die gleichen Möglichkeiten für den Nachzug von ausländischen Familienangehörigen vor wie das Freizügigkeitsabkommen.

Auf eine vorgezogene Teilrevision des Anag nur in diesem Punkt haben der Bundesrat und die SPK-NR verzichtet, und eine Motion mit diesem Ziel wurde in Ihrem Rat abgelehnt. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens schuf der Bundesrat jedoch in der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer die Grundlage für einen erweiterten Familiennachzug, ohne dass ein Anspruch auf einen solchen besteht. Damit soll sichergestellt werden, dass Schweizerinnen und Schweizer bis zum Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes beim Familiennachzug nicht benachteiligt werden. Ich habe die zuständigen Regierungsrätinnen und Regierungsräte mit einem Rundschreiben vom 18. Februar dieses Jahres aufgefordert, von dieser Bewilligungsmöglichkeit Gebrauch zu machen.