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Haller Ursula · Nationalrat · 2003-03-10

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-10

Wortprotokoll

Die WBK hat an ihrer Sitzung vom 4. Juli 2002 die Parlamentarische Initiative Dormann Rosmarie vorgeprüft und die Initiantin angehört. Die Initiative verlangt, dass bis zur Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über die medizinische Forschung am Menschen die Gewinnung von Stammzellen aus Embryonen verboten sein soll. Der Import von bereits im Ausland existierenden embryonalen Stammzellen und deren Verwendung für Forschungszwecke wären in der Zwischenzeit in einem stark eingeschränkten Umfang möglich. So wäre die Klärung der offenen Forschungsfragen nicht mit tierischen oder adulten Zellen möglich. Zudem müsste das Forschungsziel der Einsatz von adulten Zellen sein.

Wie Sie vorhin bereits gehört haben, beantragt die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen, also mit dem knappestmöglichen Resultat, der Initiative keine Folge zu geben. Dieses Resultat zeigt, dass der Inhalt dieser Parlamentarischen Initiative sehr sensibel und entsprechend zu beurteilen ist

- wie übrigens auch alle früher eingereichten Vorstösse mit der gleichen oder einer ähnlichen Thematik. Dementsprechend gab die Initiative in der Kommission Anlass zu einer sehr kontrovers geführten Diskussion. Wie bei so vielen anderen Fragen, die ethisch-moralische, aber auch religiöse Gefühle und Befindlichkeiten eines Individuums berühren, gilt es, diese unterschiedlichen Ansichten auch zu respektieren, was unsere Kommission denn auch tat. Dementsprechend deutlich wurde auch darauf hingewiesen, dass der Handlungsbedarf für die Regelung der Gewinnung embryonaler Stammzellen und deren Erforschung unbestritten ist.

Allerdings zweifelte die Mehrheit der Kommission daran, dass ein auf der Initiative basierendes Gesetz früher diskutiert und beschlossen werden kann als das Embryonenforschungsgesetz, welches bis Ende August 2002 in der Vernehmlassung war und nach Auffassung des Bundesrates den Zeitraum bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die medizinische Forschung am Menschen überbrücken soll. Es wurde bemerkt, dass die Anliegen der Initiative auch beim Embryonenforschungsgesetz eingebracht werden können; dies mit dem Hinweis, dass im Entwurf des Embryonenforschungsgesetzes die Voraussetzungen für die Forschung genannt werden: die Verwendung von legal im Ausland gewonnenen Stammzelllinien, das heisst also die Frage der überzähligen Embryonen - das Einverständnis der Eltern als Beispiel -, das Vorliegen klarer Forschungsziele und das Fehlen von Alternativen, das heisst, dass die Forschungsziele nicht auf einem anderen Wege erreicht werden können.

Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass damit drei der vier Forderungen der Initiative im Embryonenforschungsgesetz enthalten seien und deshalb der Initiative keine Folge gegeben werden solle. Kritisiert wurde auch das in der Initiative geforderte Moratorium, welches der in der Verfassung garantierten Forschungsfreiheit widerspreche und des Wissenschaftsstandorts Schweiz nicht würdig sei. Zudem sei es aus ethischen Gründen geradezu geboten, die Forschung an embryonalen Stammzellen voranzutreiben, um deren Potenzial zur Behandlung von bisher unheilbaren Krankheiten auszuloten.

Heute wissen wir, dass die Parlamentarische Initiative Dormann hier und heute, später als geplant, im Plenum diskutiert wird, zu einem Zeitpunkt also, an dem die WBK des Ständerates das Embryonenforschungsgesetz bereits beraten und eine Motion verabschiedet hat, die den Bundesrat beauftragt, die Verfassungsbestimmungen über die Forschung am Menschen zu überprüfen. Die WBK des Ständerates schlägt dem Ständerat eine Regelung der Verwendung überzähliger Embryonen für die Stammzellengewinnung vor und verzichtet vorerst auf die Embryonenforschung. Sie will aber die bestehende Gesetzeslücke bezüglich Import und eigener Gewinnung regeln. Es ist also ganz klar Regelungsbedarf vorhanden; explizit wird hier auf ein Moratorium verzichtet.

Abschliessend darf ich noch einmal feststellen, dass die Parlamentarische Initiative bei ihrer Einreichung im September 2001 aus der Sicht der Initiantin durchaus ihren Sinn hatte, sie aber aufgrund der erwähnten Beratung des Embryonenforschungsgesetzes von der aktuellen Situation überholt wurde.

Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, der Parlamentarischen Initiative Dormann keine Folge zu geben.