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Walti Beat · Nationalrat · 2022-12-06

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-06

Wortprotokoll

Ich begründe hier meinen Minderheitsantrag und nehme auch gerade namens der FDP-Liberalen Fraktion zu den Minderheitsanträgen bzw. den neuen Kommissionsanträgen Stellung.

In der Hauptfrage der Aufteilung allfälliger Mehrsteuererträge durch diese Zusatzbesteuerung konzentrieren wir uns meiner Meinung nach nun zu sehr auf eine Verteilungsdiskussion und riskieren absolut, die Rechnung ohne den Wirt zu machen. Statt hier nun eine Gerechtigkeitsdiskussion anzustossen oder im Sinne einer vorgezogenen Podiumsdiskussion zur anstehenden Abstimmung über die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage zu lamentieren, sollten wir uns meiner Meinung nach doch zuerst noch einmal mit den fundamentalen Fakten auseinandersetzen.

Es wird kritisiert, dass mit dem vorgeschlagenen Schlüssel 75/25 zwischen Kantonen und Bund Mehrerträge absehbar ungleich zwischen den Kantonen verteilt würden, und es heisst, das sei nicht richtig. Diese These möchte ich wirklich in Abrede stellen. Die Kantone, die deutlich mehr erhalten dürften, sind auch diejenigen, die durch diese Bundesvorgabe, die einen massiven Eingriff in die kantonale Steuerhoheit darstellt, deutlich an Standortattraktivität einbüssen. Diese Kantone werden in ihrer Region und unter ihren konkreten Gegebenheiten auch deutlich mehr in die Erhaltung der Standortattraktivität investieren[NB]müssen[NB]und[NB]werden[NB]auf[NB]diese[NB]Mittel[NB]sehr angewiesen sein.

Wir sollten das Thema hier nicht im Sinne einer innerschweizerischen Verteildiskussion mit Neidargumenten beraten, denn hier geht es um die Standortattraktivität unseres Landes. Die entsprechenden Unternehmen, die zum grossen Teil in den steuerstarken Kantonen angesiedelt sind - genannt werden Basel und Zug, es gibt aber auch andere;[NB]z.[NB]B.[NB]die[NB]Waadt oder Genf haben ausserordentlich interessante Firmen, bezogen auf das schweizerische Steuersubstrat -, sind für die Schweiz, für die Kasse des Bundes enorm wichtig. Ich habe die statistischen Daten bereits in der ersten Runde zu dieser Vorlage zitiert und mache das hier nicht noch einmal. Es geht aber um die Standortattraktivität der Schweiz. Und wenn wir schon die Unterschiede in der Schweiz diskutieren, dann sollten wir auch zur Kenntnis nehmen, dass beispielsweise die Pharmaindustrie, um eine prominente Branche zu nennen, halt wirklich faktisch für über 60 Prozent unserer Exportleistung zuständig ist oder diese[NB]erbringt[NB]und[NB]auch entsprechende Steuereinnahmen abliefert.

Dass die Pharmaindustrie schwergewichtig in der Nordwestschweiz, vor allem in der Region Basel, zuhause und angesiedelt ist und dort gute Standortbedingungen vorfindet, freut mich in erster Linie. Das sollte uns im Sinne der Frage zu denken geben, wie sich andere Regionen entsprechend erfolgreich entwickeln können. Wir sollten hier also nicht versuchen, die Erfolgsvoraussetzungen dieser sehr erfolgreichen Region und ihrer dort vertretenen Industrien zu schmälern. Niemandem geht es besser, wenn es den Starken schlechter geht - das sollten wir uns wirklich hinter die Ohren schreiben. Wir sollten die Starken stärken und nicht nach verfehlten politisch ausgehandelten Ausgleichsmechanismen suchen, die die Starken schwächen.

Das ist auch die Erkenntnis der institutionell zuständigen Gremien wie der Finanzdirektorenkonferenz, die bereits mehrfach zitiert wurde, mit der zusammen der Bundesrat eine sehr ausgewogene Vorlage formuliert hat. Die vorgeschlagene Aufteilung in 75 Prozent Ertragsanteil für die Kantone und 25 Prozent für den Bund stellt bereits einen Kompromiss dar, der in diesen Gremien in langen Verhandlungen gereift ist und hier nicht als etwas Einseitiges oder Extremes abgetan werden kann. [PAGE 2172]

Ich möchte Sie deshalb wirklich einladen, hier der neuen Mehrheitsposition der WAK zu folgen, sich dem Ständerat anzuschliessen und diese Differenz zu bereinigen.

Zu meinem Minderheitsantrag betreffend die Verteilung der zusätzlichen Mittel zwischen Kantonen und Gemeinden: Hier möchte ich einfach noch einmal sehr institutionell argumentieren. Es geht um die Respektierung der föderalistischen Spielregeln. Es ist richtig, die Erwartung in der Verfassungsnorm festzuhalten, dass die Gemeindeebene angemessen an allfälligen Mehrerträgen beteiligt wird. Dagegen ist wirklich nichts einzuwenden. Es ist aber nicht richtig, diese Verteilung bereits mit konkreten materiellen Vorgaben vorzubestimmen. Die Kantone sind absolut in der Lage, zusammen mit den Gemeinden in ihrem eigenen politischen Diskurs die richtige Lösung für dieses Thema zu finden. Sie brauchen dazu keineswegs die helfende Hand des Bundesgesetzgebers.

Deshalb bitte ich Sie, sich auch hier dem Ständerat anzuschliessen und meine Minderheit zu unterstützen.