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AB 311286

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-06

Wortprotokoll

Antrag der Kommission [GZ]

Der Initiative Folge geben

[VS]

Antrag Glarner [GZ]

Der Initiative keine Folge geben

Schriftliche Begründung [GZ]

Der Bundesrat nahm am 19. Oktober 2022 in seinem Bericht zum Postulat 21.3969 zum Tatbestand "Cybermobbing" Stellung. Er lehnt einen eigenständigen Tatbestand für Cybermobbing ab, da Cybermobbing bereits heute durch die bestehenden Gesetze abgedeckt wird. Der Bundesrat lehnt deshalb die Schaffung einer symbolischen Gesetzgebung, welche insbesondere im Bereich der digitalen Gewalt Einlass zu finden scheint, ab. "Zahlreiche Gründe sprechen dafür, auf einen speziellen Tatbestand zum Mobbing bzw. Cybermobbing zu verzichten. So der Grundsatz, dass das Strafrecht als schärfstes Schwert des Staates nur dort eingesetzt werden sollte, wo dies nötig ist. Von einer rein symbolischen Gesetzgebung sollte abgesehen werden." (Ergänzungen betreffend Cybermobbing im Strafgesetzbuch, Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 21.3969, Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, vom 25. Juni 2021, S. 32.) Da Opfer von Cybermobbing bereits heute durch einen bestehenden Rechtsrahmen geschützt sind, ist der parlamentarischen Initiative 20.445 keine Folge zu geben.

[VS]

Proposition de la commission [GZ]

Donner suite à l'initiative

[VS]

Proposition Glarner [GZ]

Ne pas donner suite à l'initiative

[VS]

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

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