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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2003-03-10

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-10

Wortprotokoll

Vor zwölf Jahren haben wir in diesem Saal zur In-vitro-Fertilisation Ja gesagt; wir haben zum Verfassungsartikel 119 Ja gesagt, der die Schaffung eines Embryos ausserhalb des Mutterleibes zulässt. Dieses Ja war kein automatisches Ja zur Forschung am Embryo, insbesondere nicht zur fremdnützigen Forschung am Embryo, wie mir aus gewissen Kreisen heute unterstellt wird. Im Gegenteil: Damals gab es eine ganz grosse Minderheit im Saal, die dem Verfassungsartikel nicht zustimmen wollte, keiner In-vitro-Fertilisation, um ja keine Möglichkeit zur Forschung am Embryo zu schaffen. Erst ein Kompromissvorschlag aus den Reihen der FDP machte es möglich, dass auch die Minderheit zum Verfassungsartikel Ja sagen konnte, nämlich indem verlangt wurde, dass man nur so viele Samen- und Eizellen zu einem Embryo entwickeln lassen darf, wie unmittelbar implantiert werden können - maximal drei. Dadurch hat dann auch die Minderheit diesem [PAGE 184] Verfassungsartikel zugestimmt, da ja das Verbot der Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken und der Handel mit ihnen von der Mehrheit des Parlamentes nicht bestritten waren.

Das ausführende Gesetz dazu, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das wir hier im Rat vor vier Jahren behandelt haben, verbietet nach wie vor die Forschung am Embryo. In Artikel 5 Absatz 3 wird jegliche Zellablösung von einem Embryo zwecks Untersuchung verboten. Dieses Verbot haben wir im letzten Frühling anlässlich der Behandlung der Parlamentarischen Initiative Polla 00.455 wiederum bestätigt.

Nun liegt im Ständerat ein Gesetz zur Beratung vor, das eben diese verbotene Embryonenforschung zulassen und reglementieren will. Der Inhalt dieser Vorlage mag ja restriktiv sein; trotzdem ist die Rechtsgrundlage zur Forschung am Embryo nicht gegeben. Denn die Forschung an embryonalen Stammzellen ist auch Embryonenforschung - was denn sonst? Mit dem voreiligen Entscheid des Schweizerischen Nationalfonds im Herbst 2001 ist nicht automatisch eine Rechtsgrundlage zu dieser Forschung geschaffen worden. Der Nationalfonds hat lediglich eine Gesetzeslücke gesucht und gefunden, um seinen Entscheid zu rechtfertigen, nämlich ein mangelndes Verbot im Gesetz, das den Import von embryonalen Stammzellen nicht zugelassen hätte.

Im Zeitpunkt der Beratungen des Verfassungsartikels wie des Fortpflanzungsmedizingesetzes wusste man noch nichts um die Möglichkeit der Forschung an embryonalen Stammzellen. Auch heute weiss man noch nicht viel mehr, als dass unser Forschungsplatz Schweiz unbedingt dabei sein muss. Ausser in England ist aber meines Wissens in ganz Europa kein fortschrittlicheres Gesetz vorgesehen, als es vom Bundesrat vorgelegt worden ist und im Ständerat diese Session beraten wird.

Denn nicht die Forschung an Stammzellen ist umstritten, sondern deren Gewinnung. Beim Ablösen der embryonalen Stammzellen wird der Embryo zerstört. Bislang sind wir immer davon ausgegangen, dass der Embryo ab seiner Zeugung Träger der uneingeschränkten und ungeteilten Menschenwürde ist. Seine Menschenwürde ist also nicht langsam wachsend, wie z. B. die Engländer behaupten - sonst frage ich mich: Ist sie mit dem zunehmenden Alter des Menschen auch wieder abnehmend? Die Menschenwürde ist unantastbar in unserer Verfassung in Artikel 7 festgehalten. Ausser von den Kirchen wird an dieser uneingeschränkten Menschenwürde auch vom Bundesgericht in einem Entscheid festgehalten. Die Frage, welche Würde zu schützen oder welche zu missachten ist - jene des Embryos oder jene des kranken Menschen -, stellt sich dem Entscheid des Bundesgerichtes nicht, nachdem der Embryo und der Mensch zu gleichen Teilen Träger der Menschenwürde sind.

Wir haben keine Pflicht, medizinisch alles zu ermöglichen, was machbar ist. Es kommt auch niemand auf die Idee - ich hoffe es wenigstens -, einen Menschen eines Tages zum Sterben zu nötigen, damit seine Organe entnommen und dadurch sieben Menschen vor dem Tod gerettet werden können. Nebst der mangelnden Rechtsgrundlage und der Verletzung der Menschenwürde durch die Zerstörung des Embryos gibt es noch weitere Fragen, die beantwortet werden müssen, nämlich: Wo sind die überzähligen Embryonen? Wie viele solche fallen seit dem Fortpflanzungsmedizingesetz noch an? Was machen wir, wenn es keine oder nur eine ungenügende Anzahl überzählige gibt?

Es gibt auf In-vitro-Fertilisation spezialisierte Ärzte, die bestätigen, dass seit der Inkraftsetzung des Gesetzes am 1. Januar 2001 keine überzähligen Embryonen mehr anfallen; ich denke, dass diese Ärzte gemäss dem Gesetz sehr seriös arbeiten. Was geschieht, wenn wir für die Forschung zu wenig so genannt überzählige Embryonen haben? Müssen wir dann die Herstellung von Embryonen zwecks Vernichtung, d. h. für die Forschung zulassen? Oder kommt dann automatisch der Druck auf Zulassung des therapeutischen Klonens? Diese Klonart ist reproduktiv. Das Schaf Dolly ist via therapeutisches Klonen in die Welt gesetzt worden.

Es gibt absolut keinen Grund, im Eiltempo ein Gesetz zu schaffen, das auf Spekulationen angewiesen ist und nur darauf abgestützt werden kann. Niemand weiss, wohin dies führt. Kein Mensch in unserem Land weiss heute, wie viele überzählige Embryonen es in unserer Schweiz gibt. Und noch weniger weiss jemand, wie gross die Anzahl derer ist, die bis zur Inkraftsetzung des Gesetzes eingefroren werden konnten. Die Eile entstand aber wegen dieser im Tiefkühler aufbewahrten Embryonen, weil sie bis Ende dieses Jahres vernichtet werden müssen.

Wissen Sie, wie viele Wissenschafter in der Schweiz heute am Menschen forschen? 7000 - und dies ohne Rechtsgrundlage. Und wissen Sie, wie viele es sind, die an embryonalen Stammzellen forschen? Gerade mal zwei. Sie sehen, Sie tun gut daran, meiner Initiative zuzustimmen, die verlangt, dass wir die Forschung an embryonalen Stammzellen, wenn sie überhaupt zugelassen werden soll, zusammen mit dem gesamten Gesetz zur Forschung am Menschen regeln. Das wäre seriöse Politik, wie wir sie in diesem Saal gewohnt sind. Wir könnten dabei gewinnen, weil wir dann auch die Konsequenzen dieses Tuns vorher genau abklären können. Es sind so viele Fragen offen oder Antworten bestritten; selbst die Wissenschafter sind sich in Grundsatzfragen zu dieser Forschung noch uneinig.

Ich bin längst nicht allein mit meiner Forderung, zuerst zu überlegen, zu Ende zu denken und dann, falls nötig, zu legiferieren. Wir können die ethisch unbestrittene Forschung an adulten Stammzellen, an Stammzellen aus Nabelschnurblut oder an abgetriebenen Embryonen, die unter Umständen die Forschung an embryonalen Stammzellen unnötig macht, vorantreiben.

Stimmen Sie meinem zeitlich klar bestimmten Moratorium zu.