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Landolt Martin · Nationalrat · 2022-12-06

Landolt Martin · Nationalrat · Glarus · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-06

Wortprotokoll

Am vergangenen Donnerstag haben wir letztmals über dieses Geschäft beraten und dabei wohl richtigerweise festgestellt, dass die strittigste und zentrale Frage diejenige nach der Verteilung der zusätzlichen Steuereinnahmen ist. Ebenfalls am letzten Donnerstag haben Sie mit 99 zu 89 Stimmen beschlossen, diese zusätzlichen Einnahmen je hälftig, also 50/50, zwischen Bund und Kantonen aufzuteilen.

Dabei sind Sie einerseits den Argumenten Ihrer Finanzkommission gefolgt, die in einem Mitbericht auf die düsteren [PAGE 2177] Aussichten des Bundeshaushaltes hingewiesen hat. Andererseits sind Sie den Argumenten Ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben gefolgt, die darauf hingewiesen hat, dass dieser neue, ja neuartige Standortwettbewerb, der auf uns zukomme, eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen sei und die Beteiligung des Bundes deshalb adäquat erfolgen müsse.

In der Zwischenzeit, nämlich gestern, hat der Ständerat mit 31 zu 11 Stimmen relativ deutlich an seinem ursprünglichen Konzept festgehalten, einem Konzept, das auch dem Entwurf des Bundesrates entspricht. Sie haben es gehört, dass dieses Konzept mit einem Bundesanteil von nur 25 Prozent bereits einem Kompromiss entspreche, der über Monate mit den Finanzdirektoren erarbeitet worden sei. Bei der Version des Ständerates gehen also 75 Prozent an die Kantone, und zwar an diejenigen Kantone, die künftig diese Ergänzungssteuer einziehen werden.

Heute Morgen hat sich nun die Mehrheit Ihrer Kommission dazu entschieden, dem Ständerat zu folgen und den Bundesanteil bei 25 Prozent festzulegen; dies, dem Standpunkt folgend, dass diese zusätzlichen Steuern eigentlich den Kantonen gehörten und dass der Bundesanteil von 25 Prozent deshalb bereits ein Entgegenkommen zugunsten des Bundes wäre. Ziel sei die Beibehaltung attraktiver Rahmenbedingungen bei gleichzeitiger Einhaltung der OECD-Richtlinien, und dieses Ziel sei eben nicht unbedingt durch den Bund, sondern primär durch die betroffenen Kantone zu erreichen.

Wie Sie gehört haben, möchte die Minderheit am bisherigen Mehrheitskonzept festhalten, nämlich an 50/50. Sie hat darauf hingewiesen, dass die Risiken einer Volksabstimmung als sehr hoch einzustufen seien, zumal der Bund mit 25 Prozent nicht angemessen partizipieren würde und die zusätzlichen Einnahmen vorwiegend den Tiefsteuerkantonen zugutekämen. Es wird befürchtet, dass dies der Akzeptanz der Vorlage nicht unbedingt förderlich sei.

Wie Sie in einzelnen Fraktionsvoten gehört haben, wurde in der Kommission relativ deutlich erörtert, wer in der Volksabstimmung die Verantwortung für diese Vorlage zu übernehmen habe und wer sich nicht oder nicht mehr oder nicht mehr so intensiv in der Verantwortung sehe. Nun befinden wir uns aber natürlich in der Differenzbereinigung innerhalb unseres Zweikammersystems. Die Mehrheitsverhältnisse sind im Ständerat nun eben wesentlich deutlicher als jene im Nationalrat am letzten Donnerstag. Man muss kein Hellseher sein, um eine relativ präzise Prognose zu einer allfälligen Einigungskonferenz zu machen. Deshalb beantragt Ihnen die Mehrheit Ihrer Kommission nun, bei der Frage der Verteilung dem Ständerat zu folgen und einen Bundesanteil von 25 Prozent festzulegen. Die betreffende Mehrheit hat sich mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen durchgesetzt.

Die zweite Frage betrifft die Berücksichtigung der Gemeinden. Bundesrat und Ständerat wollen eine angemessene Berücksichtigung der Gemeinden durch die Kantone in der Verfassung festschreiben. Der Entscheid fiel mit dem Stichentscheid des Präsidenten. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte die angemessene Berücksichtigung zusätzlich präzisieren, indem sie die gleiche Verteilung wie bei den Gewinnsteuern möchte. Es handelt sich dabei also um bestehende und bewährte Konzepte der Kantone. Diese können unterschiedlich sein, sie sind auch unterschiedlich und sollen unterschiedlich sein, weil damit dem Föderalismus entsprechend Rechnung getragen wird. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte also wenigstens noch diese Differenz aufrechterhalten, damit auch der Ständerat die Gelegenheit bekommt, sich wenigstens ein bisschen zu bewegen. Bewegung täte ja bekanntlich gut, vor allem dem Ständerat.

Ich danke Ihnen, wenn Sie den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission folgen.

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