Lexipedia

Gredig Corina · Nationalrat · 2022-12-06

Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2022-12-06

Wortprotokoll

Vor knapp sechs Jahren haben wir in der Schweiz das letzte Mal über den Einbürgerungsprozess abgestimmt. Mit über 60 Prozent der Stimmen hat die Schweizer Bevölkerung zugestimmt, dass sich Angehörige der dritten Generation, jene, deren Eltern und Grosseltern bereits in der Schweiz gearbeitet haben, erleichtert einbürgern lassen können. Ziel war es, die Einbürgerung für die dritte Generation - also für Personen, die sehr gut integriert sind, die schon sehr lange hier sind, die hier aufgewachsen sind, deren Eltern und Grosseltern ebenfalls schon hier gearbeitet haben - leichter als das hürdenreiche normale Verfahren zu gestalten. Bei der Beratung im Parlament gingen wir davon aus, dass ungefähr 25[NB]000 bis 30[NB]000 Personen als Terzos und Terzas hier in der Schweiz leben. Nur 10 Prozent von ihnen haben jedoch in den vergangenen sechs Jahren den Weg der erleichterten Einbürgerung gewählt.

In der Staatspolitischen Kommission haben wir uns gefragt, ob es sich bei der neuen Bestimmung wirklich um eine erleichterte Einbürgerung handelt oder ob die Art und Weise, wie wir den Volksentscheid umgesetzt haben, an der Lebensrealität der dritten Generation vorbeigezielt hat. Die Kommission hat zur Klärung dieser Frage Anhörungen durchgeführt. Dabei haben sich verschiedene Problemfelder gezeigt. Das Hauptproblem ist die Erbringung des Nachweises, dass man zur dritten Generation gehört. Das ist nämlich nicht ganz so einfach. Denken Sie daran: Eine Suche nach dem Aufenthaltstitel der Grosseltern in deren Keller oder in irgendeinem Archiv ist nicht ganz einfach. Sie kann je nach Konstellation auch sehr problematisch sein, insbesondere dann, wenn die Grosseltern bereits verstorben oder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Es wäre deshalb einfach, wenn man das AHV-Rentendossier konsultieren könnte. Das könnte Abhilfe schaffen, ist aber heute aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht möglich. Hierfür müssten wir das Gesetz anpassen. Diesbezüglich hat auch die Anhörung der Verwaltung Klarheit geschaffen. Es wäre möglich, wenn Sie diese parlamentarische Initiative auf den Weg schicken würden.

Weiter muss man nachweisen, dass die Eltern schon hier gelebt haben. Das macht man mittels Schulnachweis, nur konnten halt viele Eltern aufgrund des Saisonnierstatuts ihre [PAGE 2187] Kinder erst nachholen, als diese schon älter waren, als diese kurz vor der Lehre standen. Sehr viele haben hier eine Lehre gemacht, aber das zählt schlicht und einfach nicht. Wenn also die Eltern hier eine Lehre gemacht haben, dann wird das nicht angerechnet. Es wäre deshalb sinnvoll, wenn man die nachobligatorische Ausbildung zu den Kriterien dazuzählen könnte. Dann wäre man näher an der Lebensrealität der dritten Generation.

Ein weiterer diskutierter Punkt betrifft die administrativen Anforderungen in Bezug auf die Eltern. Hier ist es so, dass man die Geburtsurkunden von beiden Elternteilen mitbringen muss. Das ist aber schwierig. Je nachdem kann es sein, dass der Kontakt zu einem Elternteil abgebrochen ist oder die Person im Ausland lebt. Diese Anforderungen könnte man ebenfalls vereinfachen. Ebenfalls einfacher wäre es, wenn man den Geburtsort nachweisen könnte, wenn die Eltern schon hier in der Schweiz geboren sind. Dieses Dokument findet man und muss dann nicht in alten Schularchiven nachfragen gehen.

Mit der Ihnen vorliegenden parlamentarischen Initiative sollen die Zugangsbedingungen für die erleichterte Einbürgerung an die Lebensrealität der dritten Generation angepasst werden. Das wollten wir; wir wollten eine effektiv erleichterte Einbürgerung erreichen.

Ihre Staatspolitische Kommission gab Anfang dieses Jahres mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung der vorliegenden Kommissionsinitiative Folge. Dem wurde von der ständerätlichen Kommission mit 4 zu 5 Stimmen knapp nicht zugestimmt, weshalb wir Ihnen die Initiative jetzt hier unterbreiten.

Die Minderheit der Kommission lehnt die parlamentarische Initiative ab, da sie einer Lockerung der Einbürgerungskriterien auf Gesetzesstufe grundsätzlich skeptisch gegenübersteht. Die Gründe für das geringere Interesse könnten kaum allein auf die hohen gesetzlichen Hürden zurückgeführt werden, so die Minderheit der Kommission. Zudem stellt sich hier auch die Frage der Alterslimite für die Wehrpflicht von Männern; diese wird infrage gestellt. Das waren die Argumente der Minderheit.