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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-12-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-12-08

Wortprotokoll

Sie kennen die Ausgangslage: Mit der Änderung des Personenbeförderungsgesetzes werden zeitgemässe Grundlagen für den regionalen Personenverkehr und für die Rechnungslegung umgesetzt. Das Geschäft hat jetzt schon ein paar Runden gedreht. Es geht noch um drei Differenzen in zwei Artikeln.

Ich äussere mich zuerst zur Differenz bei Artikel 35a Absatz 1bis. Natürlich wollen auch wir die Beratung dieser Vorlage gerne zu einem Ende führen, und ich bin froh, dass die Mehrheit Ihrer Kommission an der Streichung von Artikel 35a Absatz 1bis festhält. Absatz 1bis widerspricht dem eigentlichen Ziel dieser Vorlage, nämlich mit klaren gesetzlichen Grundlagen den Interpretationsspielraum in der Gewinnorientierung oder eben in der Service-public-Orientierung des ÖV klein zu halten und weitere unrühmliche Subventionsfälle zu verhindern.

Ich bin schon etwas erstaunt: Sie haben sich damals so ziemlich alle empört über diese unrühmlichen Subventionsfälle. Jetzt, wo es darum geht, Klarheit zu schaffen und zu sagen, was drinliegt und was nicht, öffnen Sie bzw. öffnet Ihre Kommissionsminderheit wieder den Interpretationsspielraum. Ihre Kommissionsmehrheit ist aber wie der Bundesrat der Meinung, dass sie eben genau das nicht mehr tun will, sondern dass sie hier Klarheit schaffen will, um genau solche unrühmlichen Subventionsfälle zu verhindern, die übrigens auch der Akzeptanz des ÖV schaden.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und Artikel 35a Absatz 1bis zu streichen. Für die wenigen Fälle, in denen einzelne Leistungen zu Marktpreisen verrechnet werden dürfen, kann das über die Richtlinien der Verwaltung geregelt werden. Der Entwurf der klärenden BAV-Guidance ist schon vorhanden; das Bundesamt für Verkehr hat hier also bereits Leitlinien vorgelegt.

Auch bei Artikel 36 Absatz 1 bin ich froh, dass Ihre Kommission am Beschluss des Nationalrates festhält und damit die bundesrätliche Vorlage unterstützt. Es geht hier um die Frage der Überschussverwendung. Sie wurde im Rahmen dieser Vorlage vertieft geprüft. Der Vorschlag, zwei Drittel für die Spezialreserve, also spezifisch zur Deckung (Glocke und Zwischenruf des Präsidenten: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie um ein bisschen mehr Ruhe.) von zukünftigen Fehlbeträgen in dieser Sparte, und ein Drittel zur freien Verwendung vorzusehen, wie das der Bundesrat vorschlägt, entspricht grundsätzlich der bisherigen Regelung bei der zweckgebundenen Spezialreserve. Eine in allerletzter Minute erfolgende Abkehr davon und das Umschwenken auf die nun vorgeschlagene 50-Prozent-Lösung sind daher wenig opportun.

Wir haben es in der Pandemie gesehen, wir sehen es jetzt auch in Bezug auf die Energiemangellage: Wenn es kritisch wird, dann muss immer der Staat finanziell die Verantwortung übernehmen. Was aber aus unserer Sicht nicht geht, ist, die Gewinne den Privaten und die Verluste dem Staat zu überlassen. Ich muss Ihnen deutlich sagen, für diese Änderung fehlt mir unter den gegebenen Umständen wirklich das Verständnis. Ich bitte Sie auch hier, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Zur letzten, dritten Differenz: Gemäss Beschluss des Ständerates soll Artikel 36 Absatz 2 gestrichen werden. Ihre Kommission hat nun eine angepasste Version unterstützt. Es ist mir wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich die Reserven in [PAGE 2195] den Absätzen 1 und 2 auf unterschiedliche Sparten beziehen.

Die Spezialreserve gemäss Absatz 1 betrifft die Sparte Regionalverkehr. Das wird darin deutlich, dass von "von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten" die Rede ist. Bei Absatz 2 handelt es sich um die Möglichkeit der Schaffung einer analogen Reserve, aber nur für die Angebote, "an deren Bestellung sich der Bund nicht beteiligt". Damit ist konkret der Ortsverkehr gemeint, der ja bekanntlich von den Kantonen und Gemeinden bestellt wird. Das wird zum Teil bereits heute so gemacht. Mit Absatz 2 wird nun eine explizite Grundlage geschaffen. Es geht also nicht darum, den Gewinn, der nach der Reservenzuweisung gemäss Absatz 1 übrig bleibt, einer weiteren Reserve zuweisen zu können.

Die Streichung des zweiten Satzes in Absatz 2 gemäss Entwurf des Bundesrates, die durch Ihre vorberatende Kommission beschlossen worden ist, ist daher, ich würde mal sagen, unschön. Ich möchte darum auch zuhanden der Materialien anfügen, dass die Bildung einer Rechtsgrundlage für eine Reserve für den Ortsverkehr ein expliziter Wunsch der Kantone war. Die KÖV hat sich mit dem Brief vom 6. Oktober dieses Jahres an Ihre vorberatende Kommission in aller Deutlichkeit gegen eine Streichung von Absatz 2 ausgesprochen. Ich schliesse mich dem an: Es ist zu verhindern, dass Absatz 2 von Artikel 36 gestrichen wird. Ich bitte Sie deshalb, auch hier Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.