Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2022-12-08
Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-08
Wortprotokoll
Die Vorlage, die ich Ihnen im Namen der Kommission vorstelle, geht auf eine parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates zurück. Die UREK-S hat die Initiative mit dem Titel "Wachsende Wolfsbestände geraten ausser Kontrolle und gefährden ohne die Möglichkeit zur Regulierung die Landwirtschaft" im Oktober 2021 eingereicht. Sie verlangt, dass der Wolfsbestand in der Schweiz neu vorausschauend reguliert werden kann, um Schäden an Nutztieren und eine Gefährdung von Menschen zu vermeiden. Die geltende Gesetzgebung erlaubt eine Regulierung erst, nachdem grosser Schaden oder eine erhebliche Gefährdung aufgetreten ist. Die UREK Ihres Rates hat der parlamentarischen Initiative am 17. Januar 2022 in der ersten Phase zugestimmt.
Die beiden UREK kamen zum Schluss, dass eine vorausschauende Regulierung nötig ist, weil sich die Wolfspopulation in der Schweiz sehr dynamisch entwickelt hat. Der Bestand hat sich innerhalb von drei Jahren verdoppelt. Heute leben in der Schweiz mindestens 23 Rudel bzw. 200 Wölfe. Die Folgen sind Risse an Nutztieren und eine Reduktion des Schalenwildbestands. Der Wolf ist also definitiv in der Schweiz angekommen, die Population ist gesichert. Es gilt nun, die Koexistenz von Wolf und Mensch zu sichern bzw. die Existenz des Wolfs in der Kulturlandschaft zu managen.
Dieses Management soll gleich wie jenes des Steinbocks vonstattengehen: Die Bestandsplanung hat durch die Kantone zu erfolgen, die Kompetenz zur Genehmigung und vor allem zur Freigabe der Regulierung soll aber abschliessend beim Bund sein. Damit geht die Kommission auf einen der zentralen Kritikpunkte bezüglich der im September 2020 vom Volk abgelehnten Jagdgesetzrevision ein. Ebenfalls entschärft wurde ein zweiter Kritikpunkt an der abgelehnten Revision, wonach der Bundesrat die Kompetenz erhalten hätte, neben Steinbock und Wolf weitere geschützte Tierarten proaktiv als regulierbar zu erklären. In der aktuellen Vorlage liegt diese Kompetenz beim Gesetzgeber. Die Kommission hat einen dritten Kritikpunkt an der abgelehnten Revision ernst genommen. Diese hatte die Möglichkeit zum Abschuss von Steinböcken und Wölfen auch in den Wildtierschutzgebieten vorgesehen. Die aktuelle Vorlage verzichtet auf eine solche Regelung. Dazu liegen Ihrem Rat nun aber zwei Einzelanträge vor.
Kernpunkt der Vorlage ist Artikel 7a, welcher das Wolfsmanagement in Form einer Regulierungssaison, geplant durch die Kantone und bewilligt durch den Bund, festschreibt. Ebenfalls aufgenommen wurde die gesetzliche Grundlage für Programmvereinbarungen, mit welchen der Bund die Kosten für die Bestandesregulierung mitfinanziert. Als zweiter Kernpunkt der Vorlage ist vorgesehen, den Handlungsspielraum beim Abschuss von Einzelwölfen zu erweitern. Die Kantone sollen einzelne Wölfe nicht nur entfernen dürfen, wenn sie erheblichen Schaden anrichten, sondern auch, wenn sie dem Menschen gefährlich werden. Diese beiden Artikel - Artikel 7a betreffend die Regulierung des Wolfes und Artikel 12 betreffend die Verhütung von Schäden und einer Gefährdung von Menschen - bilden den Willen der[NB]parlamentarischen[NB]Initiative[NB]ab[NB]und[NB]sind der Kern dieser Vorlage.
Mit der Vorlage soll zudem auch die 2015 eingereichte Standesinitiative Thurgau 15.300, "Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung von Schäden, welche Biber an Infrastrukturen anrichten", umgesetzt werden. Das Gesetz stellt die rechtliche Grundlage dar für die in dieser Standesinitiative geforderten Entschädigungen für Schäden an Bauten und Anlagen, an Privatstrassen und an Uferböschungen, welche die Hochwassersicherheit gewährleisten. Zu diesem Punkt wurden keine Minderheitsanträge eingereicht, weshalb ich ihn der Vollständigkeit halber und abschliessend gleich in der Eintretensdebatte erwähne.
Ihre Kommission hat in Ergänzung zum Beschluss des Ständerates den Wildtierschutz gestärkt. Der vorliegende Entwurf regelt die fachgerechte Nachsuche neu, schlägt die Umbenennung der Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete vor und verankert eine bessere Information und Aufklärung der Bevölkerung über Grossraubtiere durch Kantone und Bund. Dies sind Punkte, welche in der abgelehnten Jagdgesetzrevision unbestritten waren und die wir nun wieder aufgenommen haben.
Nicht im seinerzeitigen Jagdgesetz, dafür aber im indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitäts-Initiative Eingang gefunden hat die gesetzliche Grundlage für überregionale Wildtierkorridore und deren Finanzierung. Die UREK hat diese Bestimmungen als Artikel 11a auch in das Jagdgesetz eingebaut.
Diese so gezimmerte Vorlage hat Ihre Kommission mit 15 zu 9 Stimmen angenommen.