Hegglin Peter · Ständerat · 2022-12-08
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-08
Wortprotokoll
Dieses Geschäft geht auf die Motion Grin 17.3171 zurück, welche eine Erhöhung der Steuerabzüge von Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung forderte. Die Räte haben diese Motion gegen den Willen des Bundesrates im März 2019 angenommen und den Bundesrat beauftragt, diese Vorlage auszuarbeiten. Mit der Botschaft vom 22. Juni 2022 ist der Bundesrat diesem Auftrag nachgekommen.
Die Abzüge für Versicherungsprämien und für Zinsen von Sparkapitalien bei der direkten Bundessteuer sollen damit wie folgt erhöht werden: der maximale Abzug für Alleinstehende von heute 1700 Franken auf 3000 Franken, der maximale Abzug für Ehepaare von heute 3500 auf 6000 Franken, die Abzüge pro Kind oder unterstützungsbedürftige Person von heute 700 auf 1200 Franken. Die Vorlage führt bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von jährlich 400 Millionen Franken. Davon entfallen 315 Millionen Franken auf den Bund und rund 85 Millionen Franken auf die Kantone.
In ihrem Mitbericht hatte die Finanzkommission die Vorlage aus finanzpolitischer Optik beurteilt und zur Ablehnung empfohlen. Die Steuerausfälle von 400 Millionen Franken seien angesichts des Budgets 2023 und des Finanzplans zu gross. Sie beantragte deshalb mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Ihre WAK hat das Geschäft am 10. Oktober dieses Jahres vorberaten und beantragt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht einzutreten, dies aus folgenden Gründen:
Es ist unbestritten, dass die Prämien für die Krankenkassen in der Zwischenzeit massiv angestiegen und höher sind als die zugelassenen Abzüge. Trotzdem überwiegen für die Kommission die Nachteile, die die Änderung des Gesetzes mit sich brächte. Als besonders problematisch erachtet die Mehrheit der Kommission die Verteilungswirkung der höheren Abzüge. Gemäss der Botschaft des Bundesrates würden von der Erhöhung der Steuerabzüge vor allem der oberste Mittelstand und Bessergestellte profitieren: 65 Prozent der steuerlichen Entlastungen würden auf die oberen zwei [PAGE 1212] Dezile und fast 50 Prozent auf das vermögendste beziehungsweise einkommensstärkste Dezil fallen. Das würde heissen, dass 10 Prozent der Steuerzahlenden 50 Prozent der Entlastungsgelder zugut hätten.
Aus Sicht der Kommission ist dieses Geschäft auch im Zusammenhang mit dem Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative zu sehen, welchen wir in dieser Session bereits behandelt haben, ohne darauf eingetreten zu sein. Je nach Ausgestaltung hätte jener Gegenvorschlag massive Mehrkosten für den Bund bedeutet. Nachdem wir auf den Gegenvorschlag für höhere Prämienverbilligungen nicht eingetreten sind, ist es umso angebrachter, auch auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Weiter könnten die vorgeschlagenen Abzüge in einzelnen Kantonen bei günstigen Prämienmodellen sogar höher sein als die Prämienrechnung - das dürfte ja auch nicht passieren. Schlussendlich ist es bei der sich verschlechternden Situation des Bundesfinanzhaushalts nicht angebracht, zusätzliche Ausgaben oder Steuerausfälle zu beschliessen.
In der Kommission wurden Massnahmen gefordert, um das Gesundheitssystem billiger zu machen. Es wurde auf Expertenberichte verwiesen, die besagen, dass man in Singapur mit 25 Prozent unserer Mittel die gleichen Ziele im Gesundheitssystem erreiche wie in der Schweiz. Wir hätten das teuerste Gesundheitssystem der Welt, und das Problem könne nicht mit zusätzlicher Finanzierung oder mit Steuerentlastungen gelöst werden. Die Vorlage und die Prämien-Entlastungs-Initiative würden nicht zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen. Die soziale Problematik aufgrund der hohen Krankenkassenprämien stelle sich vor allem für den unteren Mittelstand, der keine Prämienverbilligungen erhalte und auch nicht von höheren Steuerabzügen profitieren würde. Die WAK möchte aber nicht gesundheitspolitische Beschlüsse fassen, sondern sieht diesbezüglich die SGK-S in der Verantwortung.
Die Minderheit argumentierte, es sei merkwürdig, dem Bundesrat mit Motionen klare Aufträge zu geben und dann, wenn die Botschaft vorliege, zu finden, es sei nicht der richtige Moment für die Umsetzung, und dem Bürger zu erklären, dass er die Abzüge nicht machen könne, obwohl er doppelt so viel für die Krankenpflegeversicherung bezahlen müsse. Ich gehe davon aus, dass die Minderheit ihre Argumente noch selber vortragen wird.
Die Kommission empfiehlt mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten.