Schmid Martin · Ständerat · 2022-12-08
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-08
Wortprotokoll
Als Nächstes behandeln wir das Geschäft 22.050, Finanzmarktinfrastrukturgesetz, abgekürzt FinfraG. Es geht um eine Änderung dieses Gesetzes, und dabei soll die Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren[NB]von[NB]Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz geregelt werden.
Der Ständerat ist Erstrat. Der Bundesrat hat die Botschaft am 22. Juni 2022 verabschiedet. Mit dieser Vorlage soll die bisher in einer Verordnung geregelte Massnahme zum Schutz der schweizerischen Börseninfrastruktur ins FinfraG aufgenommen werden.
Um was geht es hier? Sie erinnern sich: 2018 wollte die EU die Schweiz zwingen, den Rahmenvertrag zu unterschreiben. Die EU hat der Schweiz mit dem Auslaufen der Anerkennung der Börsenäquivalenz gedroht, und das wäre für den Finanzplatz Schweiz eine sehr negative Entwicklung gewesen. Auslöser war also der drohende Verlust der Börsenanerkennung. Der Bundesrat hat damals den Spiess umgedreht. Er hat mittels Notrecht, gestützt auf die Bundesverfassung, das gleiche Recht gegenüber der Europäischen Union beschlossen. Im Endeffekt wurde das vom Bundesrat beabsichtigte Ziel erreicht. Trotz der EU-Drohung findet der Handel der schweizerischen Beteiligungspapiere weiterhin in der Schweiz und auf den schweizerischen Börsenplätzen statt. Es handelt sich also um eine Vorlage zum Schutz des schweizerischen Börsenplatzes.
Inzwischen hat sich das Problem mit Grossbritannien gelöst. Grossbritannien ist aus der EU ausgetreten, und der Börsenplatz London konnte wieder anerkannt werden. Bundesrat Maurer hat in der Kommission in Bezug auf Grossbritannien noch darauf hingewiesen, dass der Bundesrat derzeit an einem Abkommen mit Grossbritannien arbeite.
Warum muss jetzt das Parlament tätig werden? Die Massnahme konnte durch den Bundesrat vorerst auf dem Verordnungsweg befristet beschlossen werden. Sie lief aber 2021 aus. Der Bundesrat konnte gestützt auf die Bundesverfassung die Frist im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben noch einmal verlängern, sodass jetzt die Schutzmassnahme bis Ende 2025 gilt. Diese Verlängerung war aber nur möglich, weil der Bundesrat dem Parlament innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Verlängerung eine Botschaft unterbreitet hat - die Botschaft, die wir heute behandeln. Mit dieser beantragt uns die Landesregierung, die Regelung ohne materielle Änderung gegenüber der Verordnung in ein Gesetz im formellen Sinn zu überführen.
Die vorliegende Regelung, die wir im FinfraG vorsehen wollen, ist auf fünf Jahre befristet. Es besteht aber die zusätzliche Möglichkeit, dass der Bundesrat die Regelung, falls keine Einigung erzielt werden kann, um weitere fünf Jahre verlängern kann. Wie schon erwähnt, geht es bei dieser Vorlage um den Schutz des schweizerischen Börsenplatzes. Wenn dieser Schutz aufgrund von positiven Veränderungen in der EU nicht mehr notwendig ist, kann der Bundesrat die Schutzmassnahme jederzeit wieder aufheben.
Wir können heute befriedigt feststellen, dass sich die damaligen Bedenken gegenüber dem Vorgehen des Bundesrates nicht bewahrheitet haben: Die europäischen Börsen haben sich an diese Bestimmung gehalten, was im Vorfeld von einigen bezweifelt wurde. Im Ausland wird die schweizerische Lösung akzeptiert und respektiert. Damit steht einer Überführung dieser Regelung ins ordentliche Recht aus Sicht der Kommission nichts mehr im Weg. Es kann hier festgehalten werden, dass dies fast ein einmaliger Akt war, mit dem die Schweiz der EU die Stirn bot. Die Massnahme hat sich für unseren Finanzplatz und unser Land sehr bewährt; ja, sie hat sich deutlich besser bewährt, als man eben annehmen konnte.
Materiell - das habe ich schon erwähnt - wird sich mit der Überführung der Verordnungsbestimmungen ins FinfraG nichts ändern. Wir sind der Überzeugung, dass der Börsenplatz mit dieser Lösung optimal geschützt werden kann, solange es notwendig ist. Wir senden aber auch das richtige Signal an die EU aus: Wir hoffen, dass die Probleme dann einmal gelöst werden können, und wenn das der Fall ist, kann die Regelung auch wieder aufgehoben werden.
In der Kommission war die Vorlage völlig unbestritten. Es gab auch in der Detailberatung keine Anträge.
Die Kommission empfiehlt unserem Rat, einzutreten und den Entwurf genau so zu verabschieden, wie ihn der Bundesrat erlassen hat.