AB 311726
Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-08
Wortprotokoll
Ich nehme für die SP-Fraktion Stellung zu den verschiedenen Minderheitsanträgen im Block 1. Ich möchte vor allem festhalten, dass Artikel 7a im Zentrum der Vorlage steht. Mit dem Antrag der Minderheit V (Jauslin) gibt es einen Konzeptantrag, der verschiedene Dinge regelt, die einerseits für eine Regulierung des Wolfes und andererseits vor allem für den Schutz der Landwirtschaft nötig sind.
Der Antrag der Minderheit V, den wir unterstützen, ist ein Konzeptantrag und betrifft diverse Artikel. Er wird eine Lösung für die Alpwirtschaft und das Berggebiet ermöglichen und soll dazu dienen, einen möglichst grossen Schaden an Nutztieren und eine Gefährdung von Menschen zu verhindern. Der Wolf kann mit dieser Regelung gezielt präventiv reguliert werden, und vor allem wird eine Abgrenzung zum Steinbock gemacht. Es wurde in der Eintretensdebatte gesagt: Steinböcke und Wölfe sind unterschiedliche Tiere. Der Wolf ist ein Raubtier, das seiner Natur gehorcht und Rotwild jagt, aber zwischendurch halt auch mal ein Schaf reisst. Der Steinbock ist ein Pflanzenfresser, der in grosser Anzahl vorkommt. Herr Jauslin hat es gesagt: Es gibt 17[NB]000 Steinböcke, und es gibt 200 Wölfe. Schon rein dieser Vergleich zeigt eigentlich, dass eine gleichartige Regulierung nicht sinnvoll und nicht zielführend ist. [PAGE 2209]
Mit dem Antrag der Minderheit V entfallen verschiedene Regelungen, unter anderem auch die Regelung in Artikel 7a Absatz 2 Buchstabe c. Gemäss der Fassung des Ständerates soll der Wolfsbestand so reguliert werden, dass erhöhte Bestände von Jagdwild entstehen. Das ist natürlich - wir haben das auch in der Eintretensdebatte gesagt - nicht im Interesse von Förstern und Vertretern und Vertreterinnen des Schutzwaldes, die auf eine Regulierung des Rotwildbestands angewiesen sind.
Als weiteres wichtiges Element ist in diesem Konzept enthalten, dass der Bundesrat kurze Fristen für die Behandlung der Gesuche der Kantone festsetzen muss. Das ist eines der Anliegen, die verschiedentlich vorgebracht wurden: Es dauere zu lange, bis ein Wolf zum Abschuss freigegeben werde. Der Bund bleibt wie bisher für die Anforderungen an die Zumutbarkeit der Herdenschutzmassnahmen zuständig. Es ist aber an den Kantonen, diese Massnahmen durchzuführen. Wichtig ist uns auch die Regelung, dass der Bund die Kantone beim Umgang mit dem Wolf finanziell unterstützt, aber eben im Umgang mit dem Wolf, nicht mit dem Steinbock.
Wie Sie auf der Fahne gesehen und vorhin gehört haben, gibt es verschiedene Minderheiten: die Minderheit I (Jauslin), die Minderheit II (Clivaz Christophe), die Minderheit III (Flach) und die Minderheit IV (Flach). Wir unterstützen diese Anträge alle. Sie fliessen an sich auch ins Konzept der Minderheit V (Jauslin) ein. Die Einzelanträge Hess Lorenz und de Montmollin werden wir ablehnen. Wenn in Jagdbanngebieten bzw. Wildtierschutzgebieten oder in Vogelreservaten auch gejagt werden darf, dann können alle Arten, nicht nur die geschützten, geschossen werden. Damit würden die Schutzgebiete total entwertet. Dem können wir nicht zustimmen.
Das wären meine Ausführungen zu den Minderheiten bei Artikel 7a. Es gibt dann verschiedene Minderheiten Rüegger zu den Artikeln 11 und 12; diese Minderheitsanträge lehnen wir alle ab, und wir unterstützen dort die Anträge der Kommissionsmehrheit.
Lassen Sie mich vor allem zu Artikel 12 Absatz 4bis, dessen Bestimmung Frau Rüegger auch auf Schafe und Ziegen ausweiten möchte, festhalten, dass diese Erweiterung nicht nötig ist. Denn im Mehrheitsantrag steht, die Regulierung sei bei Schäden "insbesondere an Nutztieren" verschiedener Tiergattungen, also auch an Schafen und Ziegen, möglich. Das muss nicht ausdrücklich genannt werden. Damit habe ich geschlossen.