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Munz Martina · Nationalrat · 2022-12-08

Munz Martina · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-08

Wortprotokoll

Ich nehme für die SP-Fraktion Stellung. In diesem Block geht es um die Entschädigung der Wolfsrisse, um Versachlichung der Wolfsdiskussion sowie um Sanktionen bei Vernachlässigung der Nachsuchpflicht. Die SP-Fraktion wird alle Minderheitsanträge im Block 2 ablehnen.

Die Minderheit Rüegger verlangt in Artikel 13 Absatz 4 eine höhere Rissentschädigung. Dieser Antrag stammt ursprünglich vom Stakeholder-Kompromiss, doch von diesem Kompromiss ist nicht mehr viel vorhanden. Tatsächlich gab die Entschädigung noch nie wirklich Anlass für Kritik. Es gibt keinen Grund für eine höhere Entschädigung und eine Änderung des Systems.

In Artikel 14 bekämpfen die Minderheiten I und II (Graber) eine bessere Information bezüglich Grossraubtieren. Heute wird sehr emotional über den Wolf diskutiert, das spüren wir hier in diesem Saal, und wir spüren es auch aus den vielen Mails, mit denen wir täglich eingedeckt werden. Doch die Schweiz muss lernen, mit dem Wolf zusammenzuleben. Er ist langfristig ein Teil unseres Ökosystems. Die Medien skandalisieren vor allem Schäden und Risse von Wölfen, die Bedeutung der Grossraubtiere für das Ökosystem wird aber kaum erwähnt. Beispielsweise schützen Wölfe durch ihre Anwesenheit den Schutzwald vor Verbiss durch Rotwild. Informationen darüber und Erkenntnisse im Wildtierbereich müssen der Bevölkerung breit zugänglich gemacht werden, damit ein friedliches Nebeneinander möglich wird. Für dieses Wildtiermanagement ist eine gesetzliche Grundlage Voraussetzung. Es ist nicht verständlich, warum dies bekämpft wird, denn je besser die Kenntnisse über Grossraubtiere und ihre Bedeutung für das Ökosystem sind, desto besser und gezielter sind die Interventionsmöglichkeiten.

Ein wichtiger Aspekt wird in der emotional aufgeladenen Wolfsdebatte auch gerne vergessen: Wir ändern heute das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel. Dieses Gesetz ist kein reines Jagdgesetz, es ist auch ein Schutzgesetz. Mit der Änderung von Artikel 14 werden wir dem Schutzaspekt gerecht, indem über die Bedeutung des Wolfes für das Ökosystem und über unser Zusammenleben mit ihm informiert wird. Auch in Artikel 18 geht es um den Schutzgedanken. Sanktionsmöglichkeiten müssen ergriffen werden können, wenn die Nachsuche bei der Jagd unterlassen wird. Es ist eine ethische Verpflichtung, dass Tiere, die durch einen Fehlschuss getroffen wurden, nachgesucht werden. In Artikel 8 hat die Mehrheit der Kommission diesen unbestrittenen Aspekt aus der Abstimmungsvorlage des abgelehnten Jagdgesetzes aufgenommen. In der Folge müssen auch Sanktionsmöglichkeiten ins Gesetz aufgenommen werden. Ich bitte Sie, lehnen Sie deshalb den Minderheitsantrag Page ab.

Der letzte Minderheitsantrag Rüegger in diesem Block betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes. Wir haben uns in letzter Zeit angewöhnt, bald alle Gesetze als dringlich zu erklären. Saubere Gesetzgebungsprozesse brauchen aber Zeit. Eine rückwirkende Inkraftsetzung ist deshalb nicht angezeigt. Das Jagd- und Schutzgesetz wurde vom Stimmvolk [PAGE 2220] abgelehnt. Trotzdem hat der Bundesrat nach der verlorenen Referendumsabstimmung rasch Massnahmen ergriffen, damit der Wolf reguliert werden kann. Die Regulierungen müssen aber einheitlich umgesetzt werden, und dafür braucht es zwingend Ausführungsbestimmungen, die einen normalen Vernehmlassungsprozess durchlaufen. Mit einer rückwirkenden Inkraftsetzung ist ein sauberer Gesetzgebungsprozess nicht möglich. Ich danke Ihnen für die Ablehnung des Antrages der Minderheit.