AB 311824
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-12-12
Wortprotokoll
Für die Kinder- und Jugendhilfe und somit die Bedarfsplanung sowie das Monitoring in diesem Bereich sind in erster Linie die Kantone zuständig. Die zuständigen interkantonalen Konferenzen haben diverse Empfehlungen zur ausserfamiliären Unterbringung von Kindern veröffentlicht, um die Kantone bei der Überprüfung und Weiterentwicklung der Prozesse zu unterstützen. Der Bund seinerseits subventioniert im Bereich des Straf- und Massnahmenvollzugs 180 Erziehungseinrichtungen in der Schweiz. Für den Erhalt von Beiträgen müssen die Kantone den Bedarf für eine Einrichtung nachweisen.
Hinsichtlich eines nationalen Monitorings hat das Bundesamt für Justiz eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Diese soll klären, ob und wie man eine Statistik über ausserfamiliär untergebrachte Kinder in der Schweiz aufbauen könnte. Eine solche Statistik könnte dann in einem weiteren Schritt zur Bedarfsplanung aller Angebote im ausserfamiliären Bereich herangezogen werden.