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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-03-11

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-03-11

Wortprotokoll

Ich glaube, dass ich zur Standesinitiative Jura nichts sagen muss. Wenn wir der EMRK nachleben wollen, müssen wir diese Änderung vornehmen.

Zur Standesinitiative Tessin Folgendes: Es gibt ja bei den Amnestiefragen eigentlich zwei Gerechtigkeiten: Es gibt die eine Gerechtigkeit, wonach es nicht wahr sein darf, dass jemand, der hinterzogen hat, amnestiert wird und nicht einmal eine Nachsteuer zahlt, während ich die Steuern immer bezahlt habe, wie Sie alle auch. Und es gibt die andere Gerechtigkeit, wonach gefragt wird: Ist es richtig, wenn der andere das Geld weiterhin hinterzogen hält, wenn das also nicht ans Tageslicht kommt und ich mehr Steuern zahlen muss, weil der andere nicht versteuert? So gesehen kann man natürlich durchaus der Meinung sein, dass man es - vor allem Erben - ermöglichen sollte, solche Gelder straflos ans Tageslicht zu bringen, weil nachher auch das Steuersubstrat wächst.

Der Pferdefuss der Tessiner Initiative ist eigentlich ein doppelter: Zum Ersten geht es in Richtung einer Disharmonisierung, wenn den Kantonen das gestattet wird, weil einzelne das tun werden und andere nicht. Zum Zweiten geht die Initiative nicht nur von Straffreiheit aus - das ist richtig, sonst wäre es keine Amnestie -, sondern auch von einem völligen Verzicht auf die Nachsteuer. Das ist etwas, was wir vor 35 Jahren bei der grossen Amnestie gemacht haben; aber hier stellt sich schon irgendwie die Gerechtigkeitsfrage. Sie sehen, dass in Europa die Italiener oder die Deutschen eine gewisse Pauschale verlangen.

Ich ergriff das Wort auch deshalb, um Ihnen zu sagen, dass der Bundesrat unser Departement beauftragt hat, einmal eine Erbenamnestie zu prüfen und sie in eine Vernehmlassung zu geben. Wir sind daran. Der Bundesrat hat aber seine Entscheide noch nicht gefällt. Wir würden wahrscheinlich eine Art pauschale Abschlagssteuer vorsehen, um doch irgendetwas im Sinne einer Nachsteuer zu haben, aber so, dass es eben attraktiv bleibt, das Geld zu deklarieren. Es wird sich zeigen, ob so etwas in der Schweiz mehrheitsfähig ist. Wenn man zwischen einer Vollamnestie und einer Erbenamnestie wählen muss, ist von der Gerechtigkeit her wahrscheinlich die Erbenamnestie doch eher vorzuziehen, weil die Erben wahrscheinlich nichts dafür können, dass Steuern hinterzogen wurden.

In diesem Sinne hat eben die Tessiner Initiative ihre Pferdefüsse. Aber die Verwaltung ist daran, in dieser Richtung nach gewissen Lösungen zu suchen.