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Schmid Martin · Ständerat · 2022-12-12

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12

Wortprotokoll

Kollege Stark will den Bundesrat beauftragen, das massgebende Recht, insbesondere das Umweltschutzgesetz und die Luftreinhalte-Verordnung, so zu ergänzen, dass die Kantone Gebiete mit Geruchsvorbelastung bezeichnen können. Er hat das unter anderem damit begründet, dass es Neueinzonungen sowie Umzonungen von Weilern bzw. Überführungen in Bauzonen gebe und dass bestehende Landwirtschaftsbetriebe die Vorschriften in der Folge nicht mehr erfüllen können. Das wiederum würde eine Aussiedlung notwendig machen und den raumplanerischen Zielen entgegenlaufen.

In seiner Stellungnahme sagt der Bundesrat, dass er - so interpretiere ich es zumindest - das Anliegen und das Problem zwar erkenne, dass wir das Problem aber eigentlich am besten in der RPG-2-Revision lösen sollten. Ich habe Verständnis für diese Haltung. Wir wissen aber auch, dass nun der Nationalrat am Ball ist und dass die RPG-2-Revision dort behandelt werden sollte. Irgendwann wird sie, höchstwahrscheinlich nicht ohne Differenz, wieder zurück zu uns in die Kommission kommen. Somit wäre es vielleicht geschickter, diesen Vorstoss nun in unsere Kommission zu nehmen und ihn im Rahmen der RPG-2-Differenzbereinigung inhaltlich zu behandeln.

Ich schlage Ihnen deshalb vor, die Motion Stark der Kommission zuzuweisen. So können wir uns dem Geschäft in der Kommission widmen und dort das beste Vorgehen wählen.