Dittli Josef · Ständerat · 2022-12-12
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-12-12
Wortprotokoll
Vorab meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Krankenversichererverbands Curafutura.
Das Ziel des Bundesgesetzes zur Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit war es immer, die unabhängigen Vermittler, die für verschiedene Gesellschaften gleichzeitig vermitteln, stärker zu regulieren. Der Wildwuchs bei freien Vermittlern soll wirksam unterbunden werden.
Gemäss Beschluss des Ständerates von vorletzter Woche ist es am sinnvollsten, dazu eine einheitliche Regulierung für Vermittler zu machen, unabhängig davon, ob diese mit einem Arbeitsvertrag bei einer Versicherung angestellt sind oder nicht. Gemäss Beschluss des Nationalrates - diese Sichtweise habe ich selbst auch stets vertreten - sollen interne Vermittler von der Regulierung aber ausgenommen werden. Das hat ganz praktische Gründe: Zum einen sind interne Vermittler selten reine Vermittler. Vielmehr sind sie in aller Regel auch in anderen Bereichen tätig, und die Abgrenzung zum Entschädigungsregime gemäss der vorliegenden Regulierung wäre aufwendig. Zum andern steht das Versicherungsunternehmen für alle angestellten Vermittler zu hundert Prozent gerade. Das Fehlverhalten eines internen Vermittlers schlägt also voll und ganz auf die Arbeitgeberin zurück. Das ist stärker als jede Regulierung.
Jetzt möchte ich auf den konkreten Gesetzentwurf eingehen, den wir heute vorliegen haben. Der Nationalrat ist der Mehrheit des Ständerates letzten Donnerstag in zwei Punkten entgegengekommen:
Erstens gibt es bei den Ausbildungsanforderungen nun keine Unterscheidung mehr zwischen internen und externen Vermittlern. Das ist ein wichtiger Schritt, denn hier gab es tatsächlich einen kleinen Widerspruch zur Revision des Versicherungsaufsichtsgesetzes, die in etwa zwei Jahren greifen wird. Dort ist für ungebundene und gebundene Vermittler ebenfalls eine einheitliche Ausbildungsvorschrift vorgesehen.
Zweitens hält der Nationalrat bei der Regulierung der Entschädigung zwar an seiner bisherigen Haltung fest, aber er fasst es noch enger, um mögliche Schlupflöcher zu schliessen. Ausgenommen von der Regulierung sind demnach nur Vermittler, die mit einem Arbeitsvertrag bei einem Versicherungsunternehmen angestellt sind und ausschliesslich Produkte für ihre Arbeitgeberin verkaufen. Damit wird verhindert, dass Vermittler zum Beispiel in einem kleinen Pensum für dieses eine Unternehmen verkaufen und daneben für andere Unternehmen tätig sind. Diesem Kompromiss ist im Nationalrat eine deutliche Mehrheit gefolgt. Es ist ein wirklicher [PAGE 1233] Kompromiss, wir sind in der zweiten Differenzbereinigungsrunde. Ich bin zusammen mit der Minderheit der Auffassung, dass wir jetzt hier einlenken sollten.
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zu folgen, damit die letzte Differenz bereinigt werden kann.