Reichmuth Othmar · Ständerat · 2022-12-12
Reichmuth Othmar · Ständerat · Schwyz · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-12-12
Wortprotokoll
Wir kommen nun zu Artikel 12 Absatz 7, wo wir die letzte Differenz schaffen würden. Dabei geht es - das muss man genau beachten - um die Herdenschutzmassnahmen und dabei insbesondere um drei Begriffe: erstens und zweitens darum, wer die Grundsätze für die Herdenschutzmassnahmen und wer die Anforderungen für die Zumutbarkeit festlegt, und drittens darum, wer letztlich für die Durchführung verantwortlich ist.
Grundsätzlich unbestritten ist, dass für die Durchführung die Kantone verantwortlich sind. Mit der ursprünglichen ständerätlichen Version verlangten wir, dass die Kantone auch die Anforderungen an die Zumutbarkeit definieren sollten. Der Nationalrat ist aber der Meinung, dass die Festlegung dieser Anforderungen in der Kompetenz des Bundes liegen sollte. Nach längerer Diskussion hat sich Ihre Kommission darauf geeinigt, Ihnen hier im Sinne eines Kompromisses zu beantragen, dass der Bund im Einvernehmen mit den Kantonen sowohl die Grundsätze der Herdenschutzmassnahmen als auch die Anforderungen an die Zumutbarkeit festlegt. Der Bund ist also grundsätzlich bei beidem im Lead. Aber weil es eben auch eine vertiefte Verbundarbeit ist, sind die Kantone dazu einzuladen, sich als solche zu diesen Anforderungen und Begriffen einzubringen.
Ihre Kommission beantragt somit eine Abänderung, aber eine im Sinne eines Schrittes auf den Nationalrat zu.