Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-12-12
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-12-12
Wortprotokoll
Ich möchte hier ganz klar sein: Der Bundesrat teilt die Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen. Jegliche sogenannte Therapie, welche die Veränderung der homosexuellen Orientierung zum Ziel hat, ist aus menschlicher und fachlicher, aber auch aus rechtlicher Sicht klar abzulehnen. Wir teilen diese Zielsetzung. Der Bundesrat hat das in seinen Antworten auf zwei Vorstösse wiederholt, die sich - anders als der vorliegende - inhaltlich auf Jugendliche bzw. Minderjährige beziehen.
Der Bundesrat hat gleichzeitig erläutert, dass ein Verbot von solchen Konversionsmassnahmen als solches im Bundesrecht nicht möglich ist. Es bestehen auf Bundesebene nämlich keine bereichsspezifischen Gesetzgebungen wie z.[NB]B. das Psychologieberufegesetz, in die ein Verbot der angeführten Konversionsmassnahmen integriert werden könnte. Abhängig von den konkreten Umständen können jedoch einzelne Handlungen der Konversionsmassnahmen strafbare Handlungen darstellen, insbesondere, wenn sie die körperliche Integrität, das Vermögen oder auch die persönliche Freiheit beeinträchtigen. Das Zivilrecht bietet ebenfalls verschiedene Instrumente an, die bedürftige Menschen schützen, vor allem die Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, und schliesslich reglementiert das Verwaltungsrecht verschiedene Berufe, namentlich die Medizinalberufe.
Es stellt sich darüber hinaus die Frage, ob der Bund in diesem Bereich überhaupt eine Gesetzgebungszuständigkeit hat. Ich habe immer wieder das Argument des Flickenteppichs gehört. Wir leben in einem föderalistischen Staat. Der Bundesrat möchte sicherstellen, dass hier überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes erforderlich ist. Genau diese Frage ist Gegenstand einer eingehenden Prüfung im Rahmen des Berichtes, den der Bundesrat dem Parlament in Erfüllung des am 18. März 2022 vom Nationalrat angenommenen Postulates von Siebenthal 21.4474, "Überprüfung der Verbreitung sogenannter Konversionstherapien in der Schweiz und der Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung", unterbreiten wird.
Hier ist das zuständige Departement, das EDI, an der Arbeit. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die Ergebnisse dieses Berichtes abgewartet werden sollten, bevor entschieden wird, ob und welche Änderungen des Bundesrechtes vorgenommen werden müssen. Wenn Änderungen angezeigt sind, wird insbesondere zu prüfen sein, inwieweit urteilsfähigen jungen Erwachsenen indirekt durch das Verbot der Durchführung solcher Therapien ein absolutes Verbot, solche Therapien zu besuchen, auferlegt werden kann, wie es die Motion fordert.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen und den Bericht des EDI abzuwarten.