Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-12-12
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-12-12
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Revision unter anderem schwergewichtig um die Senkung des Umwandlungssatzes; das ist unbestritten das Ziel. Aber ohne genügende Kompensation gibt es keine Senkung des Umwandlungssatzes. Dieses Dogma ist politisch gegeben. 2010 ist von den Bundesräten Couchepin und Burkhalter, den Vorgängern von Bundesrat Berset, versucht worden, den Umwandlungssatz ohne eine entsprechende Kompensation zu senken. Das Resultat war eine der grössten Niederlagen in der Geschichte sozialpolitischer Vorlagen aus diesem Parlament. Die Vorlage ist versenkt worden, obschon die Reform damals mit grosser bürgerlicher Mehrheit beschlossen worden war.
Nach der Abstimmung über die Kompensationsmodelle kann jetzt eine Zwischenbilanz gezogen werden. Kollege Dittli hatte den Vorzug zu sagen, was sein Ziel ist: für Leute mit Guthaben von 200[NB]000 Franken bis 400[NB]000 Franken eine Kompensation herbeizuführen. Seine Lösung, die jetzt als Mehrheitslösung beschlossen worden ist, betrifft Leute mit Guthaben von gut 200[NB]000 Franken. Das macht monatlich eine Rente von 1000 Franken aus, die garantiert ist. Eine Rente von 1000 Franken pro Monat liegt letztlich im Bereich der Altersarmut. Das ist kein Betrag, der es verdient, als angemessene Kompensation bezeichnet zu werden. Die Lösung mit nur 15 statt 20 Jahren wird am Schluss in keiner Volksabstimmung bestehen.
Wer eine Senkung des Umwandlungssatzes haben will, machen will, vornehmen will, der muss zu einer anständigen Kompensation bereit sein. Das ist jetzt nicht der Fall. Die Konsequenz daraus: Die Grundlage der Entscheidung über den Umwandlungssatz, die Grundlage für einen Entscheid über diese kardinale Frage der Revision entfällt, und somit ist die Konsequenz, dass man darauf verzichten sollte.
Wir haben die etwas eigenartige Situation, dass wir eine zerrissene Debatte führen. Nun, das ist jetzt so. Ich habe bereits in der letzten Debatte darauf aufmerksam gemacht, dass es inzwischen auch weitere Gründe gibt, weshalb dieser Schritt noch einmal überlegt werden muss. Die Reform ist in einer Situation mit Negativzinsen gestartet worden. Wir hatten historisch erstmalig die Situation, dass die Kapitalmärkte in Bezug auf die Verzinsung nichts hergaben. Inzwischen ist die sogenannte Zinswende da, auch die Inflation ist da. Der Zins ist das ausschlaggebende Kriterium. Wenn sich Inflation und Zinsen verändern, dann verändert sich auch[NB]der[NB]zentrale[NB]Faktor[NB]für[NB]die Berechnung des Umwandlungssatzes.
Es gibt einen zweiten Faktor, die Lebenserwartung. Aber auch hier gibt es in der Folge der Corona-Krise gewisse Veränderungen - eine Übersterblichkeit -, weshalb es sinnvoll wäre, eine längerfristige Betrachtung anzustellen. Wir sind also nicht mehr in der Zeit, in der diese Botschaft beschlossen worden ist, und erst recht nicht in der Zeit, in der die Vernehmlassung stattfand. Auch dies ist ein materieller Grund, mit Blick auf die Kapitalmärkte diesen Entscheid nicht zu fällen.
Wenn die Senkung gemäss Antrag des Bundesrates und der Sozialpartner kompensiert worden wäre, dann hätte ich gesagt, dass es keinen Grund gibt, hart zu bleiben. Aber weil das jetzt nicht der Fall ist und dieser Entscheid gefällt wurde, beantrage ich Ihnen, auf die Senkung des Umwandlungssatzes zu verzichten.